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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0005
Vorwort

Umfassende Verzeichnisse Badischer Schriftwerke wurden zuerst
auf dem Gebiete der Staats- und Rechtskunde hergestellt. Hier machte
sich schon im vorigen Jahrhundert die Nothwendigkeit fühlbar, den
Bestand an staatlichen Verträgen, Gesetzen, Verordnungen, Privilegien,
Rechtsentscheidungen, soweit sie veröffentlicht waren, für die Benützung
in eine gemeinsame Ordnung zu bringen. Johann Jakob Moser
hatte um das Jahr 1771 für seine Einleitung in das Markgräflich
Badische Staatsrecht eine ansehnliche Zahl von Druckschriften zu Rathe
gezogen und an den zutreffenden Stellen verzeichnet. Bald folgten
grössere Sammel- und Nachschlagewerke, in denen man die gesetzgeberischen
Einzelveröffentlichungen vereinigte oder zu stofflich geordneten
Uebersichten umgestaltete. Nützlich in dieser Richtung erweisen
sich die Arbeiten von C. F. Gerstlacher, J. B. Mor s, F. Finck,
G. J. Kintzinger, J. F. Wehr er, K. A. Kopp, sowie die Darstellungen
des wesentlichen Inhaltes aus der Markgräflich Badischen
Gesetzgebung und die Sammlung der Grossherzoglichen Regierungsblätter.
Daneben entwickelte sich eine selbständige Bücherkunde des Badischen
Staats- und Rechtswesens, begonnen durch das sorgfältig angelegte
Handbuch von Fr. Kapp ler, 1847, dann sachlich umfassender, aber
auf engerem Räume durchgeführt in der auch jetzt noch unentbehrlichen
„Literatur über das Grossherzogthum Baden in allen seinen staatlichen
Beziehungen von ca. 1750—1854" von A. Bingner. Ein allgemeines
Werk, das sich über alle Zweige des Badischen Bücherwesens erstrecken
sollte, wurde von Archivrath Dr. M. Gm el i n geplant. Indessen ist es
nicht über die ersten Vorbereitungen hinaus gediehen. Im Zusammenhange
damit erfolgte die Aufnahme von Verzeichnissen über die neueste
Badische Literatur in die Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins
(seit 1869). Leider ist bis jetzt ein von Prof. Dr. Chr. G. Hottinger


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