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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0015
Sammelwerke.

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einer illuminirten Karte des G rossherzogt bums Baden im Massstabe
von ^soooü. XII, 791 ~f-1 ~f 21 8, + 1 Karte. Heidelberg. Verlag der
Julias Groos'schen IlnivcM'sitätsbuohhandlung (Adolph Emmerling)
1857.

S e h ii e h, 0 Ii r. T Ii e o p Ii i 1, Das Grossherzogthum Baden geographisch,
liistorisf.li und statistisch geschildert. Kin Hand- und Lesebuch für
die reifere Jugend und Freunde der Vaterlandskunde. 94 -j™ 2 H,
Karlsruhe, Verlag von A. Bielefeld, 1843.

Universal-Lexikon vom Grossherzogthum Baden* Bearbeitet unter
Mitwirkung von vielen Gelehrten und Vaterlandsfreunden. Mit 14
Stahlstichen, 8 Planen und 5 Tabellen. IV S. I Bl. 1184 + 130 Co-
lumnen. Karlsruhe, Druck und Verlag von 0. Macklot. 1843.

— vom Grossherzogthum Baden. Bearbeitet und herausgegeben von
einer Gesellschaft von Gelehrten und Vaterlandsfreunden. Mit 14 Stahlstichen
, 8 Planen und 6 Tabellen. IV S. 1 Bl. + 130 ~\~ 1280 Columnen.
Karlsruhe, Druck und Verlag von 0. Macklot, 1844.

Gleich dem vorigen Werke, jedoch um einen Anhang vermehrt.

— vom Grossherzogthum Baden . . . Zweite, wohlfeile Ausgabe (Titel-Auf läge
ohne Kunstblätter), Daselbst 1847.

Handbuch für Baden und seine Diener. X, XXII, 323, LXIII S. Heidelberg
, N. Adlon 1846.

Baden, das Grossherzogthum, in geographischer, naturwissenschaftlicher
, geschichtlicher, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht
dargestellt. Mit 7 und 8 Karten, sowie 4 geographischen Darstellungen
. XV, 1000 S. Karlsruhe, J. Bielefeldes Verlag. 1885.

2. Sammelwerke.

A. Verkündigungsblätter für Gesetze nnd Verordnungen.

Regierungsblätter.

Die regelmässige Veröffentlichung der Regierungs-Verordnungen in einem
besonderen Blatte begann im Jahre 1803. Früher wurden solche Verordnungen
durch das Karlsruher Wochenblatt (1758—1771), Eastatter Wochenblatt (1784
bis 1771), Allgemeine Intelligenz- oder Wochenblatt für sämmtliehe hochfürstlich
badischen Lande (Karlsruhe 1772—1803) verbreitet. In Folge Markgräflichen
Hofraths-Beschlusses, laut Generaldecrets d. d. 4ten Sept. 1782, wurde
folgender Realauszug" aus den zerstreuten Veröffentlichungen gefertigt:

Wesentlicher Inhalt des beträchtlichsten Theils der neuern Hochfürstlich
- Markgräflich - Badischen Gesetzgebung, oder alphabetischer
Auszug aus den in den Carlsruher und Rastatter Wochenblättern befindlichen
, auch mehrern andern dazu gehörigen, noch nicht gedruckten
Hochfürstlich-Markgräflich-Badischen Verordnungen. 6 Bl. 819 S. Carlsruhe
, druckts und verlegts Michael Macklot, 1782.

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