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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0031
Erster Zeitraum.

Die Matkgrafsctiafteu und das Kurfürstenthum.

I. Staatsrecht der Markgrafschaften Baden-Baden

und Baden-Durlach.

Moser, Johann Jacob, Einleitung in das Markgraf! ich-Badische
Staatsrecht, Mittelst kurzer Sätze, und Anzeigung derer Schriften,
wo mehrere Nachricht davon zu finden ist. 1 Bl. 426 S. 8 BL
Frankfurt und Leipzig, 1772.

(„ Währenden Drucks dieser Schrift ist die Hochfürstl. Baden - Badische
Linie den 21. Oct. 1771. ausgestorben.")

Moser, X, Beiträge zu dem markgräflicli badischen Staatsrechte. Frankfurt
und Leipzig, 1772. Angeführt: hei Btagner, bezieht sich wohl auf das vorstehende
Buch.

II. Baden-Baden.

L Das landreeht der Markgrafsehaffc Baden-Baden mit den

Herrschaften Lahr nnd Malherg.

Das Baden-Badische Landrecht, s. Einleitung 2 Sammelwerke B.

Schöpf, Wolfgang Adam (praeses), Theses inaugurales ex jure
provinciali Marchico Bado Badensi . — . . disquisitioni subjicit
Ludov. Wilhelmus Wenger Archerensis (Tübingen) MDCCXLV, s. Einleitung
2 Sammelwerke B, Sammlung der Landrechte, S. 8.

Statuten, der Herrschafften Lore \Tnd Malberg (Statuten vnd Ordnungen
in Testamenten, Erbfällen vnd Vormündschafften). 21 + 1BI.
MDLXVIL Vgl. S. 7 und S. 25.

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