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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0090
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Staatsrecht.

Rechte. Nach den Quellen bearbeitet und mit Urkunden belegt. Erster
Theil. Aeussere Staatsverhältnisse des Grossherzogthums. Verfassung
seines Regentenhauses. Mit dem Bildniss des Grossherzogs Carl
Friedrich. 4 Bl. XXII S. + 1 Bl. 601 S. — Zweiter Theil. Innere Staatsverhältnisse
des Grossherzogthums. Erste Abtheilung. Allgemeine
Grundlage der Innern Staatsverfassung und ihre besondere Beziehung
zu den bürgerlichen und kirchlichen öffentlichen Rehtsverhältnissen
der Einwohner. 3 Bl. XIII, 647 S. — Heidelberg, August Osswald's
llniversitätsbuchhandlung. I. 1836. II. 1. 1838. Neue (Titel-) Auflage
: Mannheim. Verlag von J. Bensheimer 1847. Supplement-Band.
Staats-Verträge und sonstige wichtige Urkunden enthaltend. 1 Bl.
347 S. 1 Karte. Mannheim. Verlag von J. Bensheimer 1847.

Dieser Supplement-Band sollte clen dritten Theil des Werkes bilden. Nachdem
aber die erste Abtlieilung des zweiten Theiles zu stark geworden, wurde
für die zweite Abtheilung ein besonderer Band (als dritter Theil des Ganzen)
in Aussicht genommen, blieb aber unvollendet. Die Bogen I—X des Supplement
-Bandes waren mit 6 weiteren Blättern von Bogen XI S. 161—-171 schon
als Beilagen in der ersten Bearbeitung der Staatsverfassung von Pfister (Heidtdberg
, G. F. Winter 1829) beigegeben. Für die neue, ebenfalls unvollendete
Bearbeitung wurde von Bogen XT, Seite 161, an ein neuer Satz begonnen,
der sich dem kleinen Format der ersten zehn Bogen anschloss.

Vgl Zachariae, K. Sab, Jus publicum civitatmn quae foederi Rhenano
adscriptae sunt. Heidelberg, Mohr, 1807. — Das Staatsrecht der Rheinischen
Bundesstaaten und das Rhein. Bundesrecht. Daselbst 1810.

Sammlung der landesherrlichen Verordnungen . . . welche auf das
Staatsrecht des Grossh. Baden, die grossh. bad. Proeess-Ordnung etc.
Bezug haben. Ein Handbuch für Richter, Anwälte, Amtsrevisoren etc.
VII, 492 S. Mannheim, Fr. Moriz Hähner, in Commission von J. Bensheimer
. 1841.

S c h e n lv e 1, Iv., Staatsi echt von Baden = Handbuch des öffentl. Rechts.
III, 1 3. VIII, 49 S. Freiburg i. B. und Tübingen 1884. J. C. B. Mohr

(P. Siebeck).

Wielandt, Friedrich, Das Staatsrecht des Grossherzogthums Baden.
(Handbuch des Oeffentlichen Rechts III. I. 3) XI, 345 S. Freiburg
i. B. und Leipzig, 1895. -Akademische Verlagsbuchhandlung von
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).

2. Die rechtliche Natur der Staats-Persönlichkeit.

a. Staatsgebiet und Bevölkerung.

Feyerlichkeit und Reden, welche bey der förmlichen Lanclesübergäbe
und Landesübernahme von Breisgau und der Ortenau den 15ten April
1806 abgehalten worden sind. 35 S. Freyburg im Breisgau, Rosset.
1806.

Drais, C. "W. F. L. Frhr. von, Geschichte der Regierung und Bildung
von Baden tinter Carl Friederich. I. Band. 13 Bl.-f 348 + 72 + 4 S.


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