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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bad_bibliothek1897/0100
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Staatsrecht.

für die zweite Kammer der Stände-Versammlung. 50 S. Karlsruhe,
Friedrich Gutsch. 1861.

W e e c h, Friedrich von, Geschichte der Badischen Verfassung nach
amtlichen Quellen. 3 S. Widmung, Vorrede, Inhalts-Verzeichniss +
200 + 2 S. Namen-Register. Karlsruhe, A. Bielefeld. 1868.

Festschrift zur Erinnerung an die fünfzigjährige Verfassungs-Feier.
16 S. Waldkirch, A. Reichling. 1868.

Verfassungs-Urkunde, Die, vom 22. August 1818 nebst Wahl-
Ordnung vom 23. Dezember 1818 für das Grossh. Baden nach ihrer
jetzigen Fassung. Amtliche Ausg. 31 S. Karlsruhe, Malsch & Vogel.
1870.

— Die, für das Grossherzogthum Baden (vom 22. August 1818) in ihrer
geschichtlichen Fortbildung bis heute sammt der Wahlordnung und
einigen anderen einschlägigen Gesetzen, herausgegeben und mit sach-
gemässen Anmerkungen versehen von einem badischen Rechtsgelehrten.
VII, 118 S. Karlsruhe, Macklot'sche Buchhandlung. 1873.

— Die, vom 22. August 1818 nebst Wahl-Ordnung v. 23. Dez. 1818
für das Grossherzogthum Baden. Mit Anhang: Verordnung, die Vornahme
der Wahlmännerwahlen bei den Wahlen der Abgeordneten zur
Zweiten Kammer vom 2. Juli 1877 betreffend. Amtliche Ausgabe.
3. Aufl. 2 + 44 S. Karlsruhe, Malsch & Vogel. 1877.

Verfassungsrevision, Die, und die Militairconvention im Grossh.
Baden. (Von A. Stabel?) 26 S. Mannheim & Strassburg, J. Bens-
heimer. 1874.

Verfassungsgesetze, Badisehe, h. von B. Eosin s. S. 10.

Baer, Karl Ernst, Geschichte und Kritik der Verfassungsrevisions-
frage sowie der gegenwärtigen Parteiverhältnisse im Lande Baden.
1+V, 76 S. Lörrach, Ch. Haerdle's Buchhandlung. 1892.

2. Die Organe.

a. Monarch und Erbfolge.

Familien-Statut, den Titel und das Wappen des Gr. Hauses betr. (1807.)
s. Verfassungsgesetze. S. 10. Vgl S. 81; Staatsgewalt u. Souveränität.

Carl von Gottes Gnaden Grossherzog zu Baden .... Nachdem es

dem Allmächtigen gefallen hat, heute .... den Durchlauchtigsten

.... Carl Friedrich, Grossherzog von Baden .... in ein besseres

Leben abzurufen und die Regierung des Grossherzogthums dadurch

auf Uns gefallen ist, . . . verkündigen Wir beides andurch.....

Carlsruhe, den 10. Juny 1811. 1 Bl. quer fol.

Erbfolgerecht von Karl Friedrichs jüngerer Linie s. Drais. Ueber den badischen
Besiz der Kheinpfalz S, 79. Vgl. S. 82.


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