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Lautenschlager, Friedrich
Bibliographie der badischen Geschichte (1,1: Allgemeine einleitende Literatur, Gesamtdarstellungen, politische Geschichte der oberrheinischen insbesondere badischen Lande ausschliesslich der Geschichte der einzelnen Territorien bis zur Gründung der Rheinbundstaaten)
Seite: 267
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bibl_bad_gesch1/0283
4 1648—1789. c. Der pfälzische Wildfangstreit (1664—1667) 267

3330. Der Gesambten von Chur-Pfaltz beschwerten Chur-Fürsten, Gra-

ven und immediat Reichs Ritterschafft Catholischer Religion und
Augspurgischer Confession Bevollmächtigte deputirte an gesambte
Reichstags Gesandte zu Regenspurg. Anno 1665.

3331. Information, An die Römisch. Kays. Majest. Allerunterthänigste,

und Declaration, warumb die von Chur-Pfaltz mit dem anlassenden
Wildfang und Leibeigenschafft, höchst beschwerte Chur-
Fürsten, Stände und Immediat Reichs-Glieder, einer gemeinen
Defension zu Rettung ihrer periclitirenden Land und Leuthen
sich zu vergleichen veranlasset, o. O. 1665.

3332. Information, Courte, de la justice de la cause Palatine, sur le point

de la Suspension des droits du Wildfang ... Avec la reponse aux
objections des allies. o. O. (1666).

Vergl. Nr. 3308.

3333. Justitia causae Palatinae. Das ist Grundliche Behauptung der Pfaltz-

graffschafft bey Rhein, Regals des Wildfangs vnd der Leibeigenschaft
, Welches durch etlich hundertjähriges Herkommen, durch
vieler Kayser Special-Privilegien, Confirmationen, Renovationen
vnd Belehnungen sowol, als durch Authorität verschiedener vornehmer
Reichs-Stände, vnd durch Verträge mit den Benachbarten
bekräftiget vnd bestärcket, Jüngsthin aber durch etlicher Chur-
Fürsten, Grafen, vnd anderer den Reichs-Satzungen vnd Frieden-
schluss zu wider lauffende Verbündnus vnd vngerechte Waffen,
Auch durch eine Schmähsüchtige, vnter dem titul, Vindiciae se-
cundum libertatem etc. contra Palarinum Wildfangiatum etc. publi-
cirte Schrifft, darinn der Schriftsteller der Inheimischen Kriegs-
Vhrheber vngerechtete Waffen, vnd vnverantwortliche Thathand-
lungen mit gleichmässigen Injurien vnd harten Worten zu adae-
quiren vnd zu häuffen sich vnterstehet, angefochten worden. Auss
dem Lateinischen ins Teutsche übersetzet, o. 0.1666.

3334. Laudum oder compromisslicher Ausspruch, welchen die Königliche

Herren Delegirte in Sachen Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Mayntz
vnd dero Consorten entgegen dess Pfaltzgrafen Churfürstl. Durchl.
die Wildfangs ; Zoll- vnd Gleids-Gerechtsame betreffend zu
Heylbronn am 7./17. Februarij MDCLXVII publicirt haben, o. O.
(1667).

3335. Laudum a dominis delegatis regiis in causa ... electoris Moguntini

& Consort contra ... electorem Palatinum Wildfangiatum vecti-
galia & conductum concernente Heilbronnae 7.17. Februarij 1667.
publicatum : Oder compromisslicher Ausspruch, welcher die Kö-
nigl. Herren Delegirte in Sachen Ihrer Chur-Fürstlichen Gnaden
zu Mayntz und dero Consorten, entgegen dess Pfaltzgraffen Chur-
Fürstl. Durchl. die Wildfangs : Zoll- und Gleids-Gerechtsame betreffend
zu Heylbronn am 7./17. Februarii MDCLXVII publicirt
haben. Auss dem Lateinischen ins Teutsche getreulich übersetzet
. o.O. (1667).


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