Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/21
Das Bürgerhaus in der Schweiz (21. Band): Kanton Solothurn
Zürich, 1929
Seite: XXIII
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_21_1929/0025
hof vorfindet (ehemaliger Eigentümer
Amanz Glutz - Blotzheim). Die Hausfassaden
nach dem Höflein zeigen viereckige,
durch Fensterkreuze geteilte, gotisch profilierte
Fenster.

Haus Nr. 129 an der Weberngasse

(Tafel 23)

Anno 1573 war dieses Haus Eigentum
von Hans Kuny und gelangte um 1648 in
den Besitz von Altrat Johann Jakob von
Staal d. J. (1589-1657). Er war ein Mann
von grosser Bildung, in eidgenössischen
Fragen ein unbestechlicher und weitsichtiger
Politiker, ein charaktervoller, wahrer
Eidgenosse. Daher war er auch Mitglied
des Rates und Gesandter an den Tagsatzungen
, Vermittler bei der Berner Regierung
wegen des Kluserhandeis (1632).
Im Jahre 1650 reiste er mit anderen Eidgenossen
als Gesandter nach Paris, um bei
Ludwig XIV. zu bewirken, dass der Eidgenossenschaft
die rückständigen Schulden
bezahlt werden und die in Sr. Majestät
Solde stehenden Schweizertruppen
würdigere Behandlung erführen. Von Staal
ist es zu verdanken, dass dieser Mission
für die Schweiz ein einigermassen günstiger
Erfolg beschieden war. Nach seiner
Rückkehr ehrte ihn seine Vaterstadt
durch die Wahl zum Schultheissen (1653).
— Später ging das Haus in das Eigentum
der Familie Gibelin über; so war laut Inventar
von 1802 Fräulein Cleopha Gibelin,
Tochter des Landvogts Felix Gibelin,
Erbin der Liegenschaft. Durch Heirat
wurde ihre Nachfolgerin im Hausbesitz
Margareta Sury, geb. Gibelin, des Bürgermeisters
(1842).

Wie die andern Wohnhäuser jener Zeit,
besteht auch dieses aus einem Vorder- und
einem Hinterhaus, mit dazwischenliegendem
Hofe, beide durch eine hölzerne Laube
verbunden. Ganz verschieden von den
sonst üblichen Treppenanlagen ist aber
die Haustreppe: anstatt der Wendeltreppe
wurde eine gerade, zweiläufige
Treppe von Kalkstein eingebaut. Eine
innere Wange dient als Auflager der Stufen
und des Geländers mit runden Balustern
und profilierter Handleiste. Die
Wangen der einzelnen Treppenläufe liegen

durchgehend in einer Ebene, so dass bei
den Kehren eine Uberschneidung stattfindet
. Der Steinschnitt ist sehr genau gearbeitet
. Bemerkenswert ist der Umstand,
dass die Baluster und die Handleiste das
gleiche Profil wie diejenigen der um die
gleiche Zeit (1632) erbauten Wendeltreppe
im Rathaus aufweisen, so dass derselbe
Meister hier am Werke zu vermuten ist.
Die Decken über den Podesten sind gewölbt
. Eine rundbogige Türe, die den Eingang
zum Hinterhaus an der hintern Gasse
bildete, wurde in den neunziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts abgebrochen.
Auf einem der grossen Bogenstücke ist das
Wappen des Hans Jakob von Staal und
seiner ersten Ehefrau Anna von Remond-
stein (gest. 1627) mit der Jahreszahl 1621
eingemeisselt. Der Schreiber dies' hat es
in die Fassadenmauer im Hofe des alten
Kollegiums an der Goldgasse einmauern
lassen. Im Hausgang findet sich in der gemeinsamen
Brandmauer ein sogenanntes
Gerechtigkeitsloch eingelassen.

Haus Nr. 98, Kaplanei am Nictumgässlein

(Tafel 20)

Ein in seiner Grundrissanlage originelles
Kaplaneihaus ist dasjenige am Nictumgässlein
, beim Treppenaufgang zur Terrasse
der St. Ursuskirche. Uber dem
Rundbogenportal ist die Jahreszahl 1587
eingehauen. Der durch die Umfassungsmauer
der vorgenannten Treppe einge-
fasste Hofraum entspricht demjenigen
der Kaplanei an der Hauptgasse. Im
Innern ist besonders die zweckmässige
Anordnung der Treppe mit den Podesten
zu beachten. Das Gebäude lehnte sich
früher auf der Nordseite direkt an die
mittelalterliche Schanzenmauer; jetzt ist
diese Front durch einen kleinen Lichthof
von dem neuen Schanzenbau getrennt.
An der Südseite gedeiht in einem stillen
Winkel ein Blumengärtlein, ein verlorenes
Stück Kleinstadtpoesie. Zum Schutze der
Westfassade gegen Schlagregen hat die
ganze Breite des Hauses ein Vordach
erhalten; dessen Holzwerk war ursprünglich
mit Hausrot gestrichen, wurde aber
leider anlässlich der Erneuerung des Fassadenverputzes
weiss getüncht. Auch

XXIII


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_21_1929/0025