Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 48. Band.1923
Seite: 232
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Gewerkschaften trat der in manchen Betrieben
überspannten Lehrlingszüchtung scharf entgegen;
die Lehrverträge sind oft unhaltbar und sollten
nicht ohne Zustimmung der Gewerkschaft abgeschlossen
werden. Das neue Gesetz regelt die
Ausbildungsmöglichkeiten dahin, daß nur solche
Betriebe von der zuständigen gesetzlichen Berufsvertretung
als Lehrbetriebe anerkannt werden
, deren Inhaber die Meisterprüfung abgelegt
und das 24. Lebensjahr vollendet haben. — Weiter
fesselte in dem Referat von Prof. Karl Groß über
„Die Zusammenarbeit der Verbände zur Qualitätsförderung
" die Systematik der gegenwärtig
in der kunstgewerblichen Produktion zutage tretenden
Berufsschichten, deren fünf zu unterscheiden
sind: 1. Werkkünstler (organisiert in der
Werkstattgruppe des DWB), 2. Kunsthandwerker
, 3. Kunstgewerbler (Wirtschaftskartell des
sächsischen Kunstgewerbes); diese drei Gruppen

als selbständige Unternehmer. Darnach in wirtschaftlicher
Abhängigkeit: 4. Vertragshandwerker
, 5. Fabrikhandwerker. Aus der Aussprache
über alle diese Fragen, die von Vertretern 33 handwerklicher
und industrieller Verbände, Gewerkschaften
, Schulen und anderer Institute getragen
wurde, erhellte die starke und lebendige Anteilnahme
an dem vielseitigen Gedankeninhalt aller
Berichte. Wenn die Sächsische Landesstelle für
Kunstgewerbe an ihrer Absicht festhält, künftig
ihre Jahresversammlung regelmäßig mit einer
solchen Tagung zu verbinden, wenn weiterhin
die Ausstellung gewerblicher Fachschulen, die
den farbigen Hintergrund der Versammlung bildete
, in ihren Ergebnissen auch künftig ein so
ausgezeichnetes und erfreuliches Maß sorgfältiger
Geschmacksdisziplin erkennen läßt, dann darf man
den späteren sächsischen Kunstgewerbetagen mit
den ernstesten Erwartungen entgegensehen. H.

J. PILLEMENT (f 1809) AUS EINER RADI ERFOLGE

„CHINESISCHE HÜTTEN"

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