Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1974): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1974
Seite: 42
(PDF, 13 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1974-03/0042
3.04 Die extreme Lärmbelästigung (Dauerbeschallung) der Anwohner von Durchgangsstraßen
(Schwarzwaldstraße, Eschholzstraße usw.) sollte viel eher Anlaß zu entscheidenden Verbesserungen
sein, da diese einen gesundheitsschädigenden Grad erreicht hat. Solche Verhältnisse
sind für den Flugplatz nicht einmal annäherungsweise zutreffend.

3.05 Das Gleiche gilt für Anwohner von Eisenbahnlinien, die die Betriebsgeräusche Tag
und Nacht ertragen müssen; häufig mit einer zusätzlichen Belastung in den Nachtstunden.
So die Freiburger Hauptbahnlinie mit ca. 27 zusätzlichen Güterzügen im September 1973.

3.06 Es muß auch einmal darauf hingewiesen werden, daß der Flugplatz (und auch die
Bahnlinien) vor der Bebauung vorhanden waren. Es lag also an den Planern und politisch
Verantwortlichen, wenn diese Faktoren bei der städtebaulichen Konzeption und bei den
einzelnen Planungs- und Genehmigungsvorgängen unberücksichtigt blieben, bzw. die Auswirkungen
nicht durch technische Maßnahmen erträglich gestaltet wurden.

3.07 Obwohl die hier aufgezeigten Fakten keine echte und dauernde Lärmbelästigung erkennen
lassen, sollte ernsthaft geprüft werden, ob eine Modifizierung der Start- und Landevorgänge
möglich ist; beispielsweise durch eine Verschiebung des Betriebes mehr nach
Nordwesten auf dem jetzigen Flugplatzgelände.

3.08 Nicht übersehen werden darf, daß die für den Freiburger Verkehrslandeplatz in
Betracht kommenden Fluzeugtypen in der Geräuschentwicklung nicht mit den Düsen-Jets
der internationalen Flughäfen verglichen werden können. Künftige Baumuster werden auch
auf dem „Lärmsektor" fortschrittlich konzipiert sein.

4.00 Der unter 3.07 gemachte Vorschlag bedingt eine vernünftige Sanierung der Piste, möglicherweise
verbunden mit geringfügiger Verschiebung und den Bau eines Kontrollturmes
mit besserer Sicht und moderner technischer Ausrüstung.

4.01 Die in diesem Zusammenhang erhobenen Wünsche der Freiburger Flieger erscheinen
maßvoll und werden der Finanz- und Wirtschaftsstruktur der Stadt Freiburg und der Region
gerecht. Durch die verbesserte Flugsicherheit und Flugsicherung kommen sie überdies der
Gesamtbevölkerung zugute.

4.02 Die schwache Finanzkraft der Stadt und ihre mangelhafte Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen
machen es zur zwingenden Notwendigkeit, frühere Investitionen intensiv
zu nutzen und sie durch Erhaltungssubventionen (zu billigen Preisen) der neuzeitlichen
Entwicklung anzupassen. Die Folgen einer nicht rechtzeitig vorgenommenen Sanierung sind
in Freiburg ablesbar an den Beispielen: Stadttheater, Stühlinger Brücke, Wohnungen in den
ehem. Artilleriekasernen.

4.03 Die von der CDU (Dr. Evers) aufgestellte Kosten/Nutzen-Analyse wird der vielfältigen
Funktion des Platzes nicht gerecht. So wie seinerzeit dargestellt, wäre jede öffentl. Einrichtung
„unrentabel". Es müßten dann auch die geländemäßige Subventioriierung der Golfspieler
, Ausfallbürgschaften für Sportvereine, Studienplätze für Akademiker (bei Überproduktion
in einer Fachrichtung) usw. entfallen. Wissenschaftlich unzulässige Methoden sollten
in einer derartigen Diskussion nicht angewandt werden.

4.04 Dagegen wird man feststellen können, daß die Stadt Freiburg und / oder ein evtl. zu
gründender privater Flugplatzträger nicht in der Lage sein werden, die Gelder für einen
kompletten, neuen Flugplatz aufzubringen. Aufgrund der dargelegten Fakten wäre eine derartige
Lösung auch nicht, auch volkswirtschaftlich gesehen, zu vertreten.

4.05 Zu den Kosten für einen neuen Flugplatz wären die Aufwendungen zu rechnen, die
(evtl. nach der Ersatzkostentheorie) für die Aufforstung usw. des alten Flugplatzes zu erbringen
wären. Diese Gelder wären in dem strukturschwachen, öffentl. Nahverkehr besser
investiert.

4.06 Bei Neubau-(Verlegungs-)plänen muß ferner berücksichtigt werden, daß ein kosten-
und verkehrsgünstig gelegenes Ersatzgelände kaum nachgewiesen werden kann; zumal,
wenn man die Belange des Fliegerhorstes Bremgarten berücksichtigt.

4.07 Entscheidendes Kriterium bei der Verwendung des Flugplatzgeländes sollte ferner die
Erkenntnis sein, daß nach den bekannten klimatologischen und lufthygienischen Auswirkungen
das Areal gar nicht guten Gewissens bebaut werden kann. Eine solche Bebauung
ist nach den inzwischen vollzogenen Eingemeindungen auch gar nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus hat die Universität auf die Benutzung ihres Teils des Flugplatzes verzichtet,
bzw. wurde ihr eine derartige Haltung nahegelegt (Informationsbereisung durch den Wissenschaftsrat
im Mai/Juni 1971).

4.08 Sollten die Wünsche der Universität wieder aufleben, so kann auf das Ersatzgelände
im Bereich Großeschholz und auf die vorgesehene Beschränkung des Wachstums der Universitäten
in Baden-Württemberg verwiesen werden.

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