Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1974): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1974
Seite: 48
(PDF, 13 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1974-03/0048
Volker Roether:

Zum Bau der B 31 (neu) — Ost

In der Gemeinderatsitzung vom 10.7.1973 hat der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen und
vier Enthaltungen dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesstraße zwischen
Himmelreich und Littenweiler zugestimmt. Damit wurde eine Entscheidung gefällt, welche
die in diesem Bereich lebenden Bürger in Zukunft sehr stark zu spüren bekommen
werden. Es handelt sich vor allem um das Lärmproblem, die Verpestung der Luft und den
Wegfall von Naherholungsgebieten.

Prinzipiell sind wir der Ansicht, daß Bundesstraßen und Bundesautobahnen in Städten nicht
mehr gebaut werden sollten, da die damit verbundenen Umweltschutzprobleme auch durch
technische Maßnahmen nicht zu lösen sind und der Charakter der Städte durch die Zerschneidung
von gewachsenen Stadtteilen verlorengeht. Der Schwerlastverkehr darf durch
den Bau solcher Straßen geführt werden.

1. Gibt es Lösungsmöglichkeiten für das Lärmproblem?

Nach dem Schächterle-Gutachten wird für 1985 ein Verkehrsaufkommen von 70.000 bis 80.000
Fahrzeugen in 16 Stunden erwartet. Dies bedeutet, daß je Stunde mit 4.400 bis 5.000 Fahrzeugen
zu rechnen ist. Nach der DIN 18005 — Lärmschutz im Städtebau — ergibt sich ein
energieäquivalenter Dauerschallpegel von

68 dB (A) bei 4.400 Fahrzeugen/Stunde

69 dB (A) bei 5.000 Fahrzeugen/Stunde.

Geht man bei der Berechnung des Dauerlärmpegels von 68 dB (A) aus, so müssen noch folgende
Zuschläge berücksichtigt werden

a) LKW-Anteil 20% 2 dB (A)

b) Riffelasphalt = 5 dB (A)

c) Zuschlag für Schnellstraßen = 4 dB (A)

Es ergibt sich somit nach der DIN 18005 in 25 m Entfernung von der Straßenmitte ein

Dauerschallpegel von 79 dB (A).

Für häufiges Anfahren an geregelten Kreuzungen werden weitere 7 dB (A) hinzugerechnet.
Dies würde auch für die kreuzungsfreie Auffahrt bei der Kapplerstraße zutreffen, wo zumindest
ein weiterer Zuschlag von 4 dB (A) erforderlich wäre.

Planungsrichtpegel für besonders lärmgeschützte Wohngebiete

Für Wohngebiete sind nach der DIN 18005 folgende äquivalente Dauerschallpegel noch zu-
mutbar:

Tag Läqu = 50 dB (A)
Nacht Läqu = 35 dB (A).

Beim Bau der B 31 müßte also eine Lärmdämpfung um 30 dB (A) (! ! !) erfolgen. Ist dies technisch
überhaupt möglich?

Folgende Schallpegelabnahmen (in dB [A]) wurden bisher gemessen

50 m 100 m 250 m 500 m

a) bei Freifeldausbreitung 3 6 10 13

b) bei Freifeld- und sonstiger
Vegetation einschließlich

Laubwald im Winter 5 8 17 30

Bei einer im Einschnitt geführten Straße beträgt die Schallpegelabnahme maximal 8 dB (A).
Errechnet man die durch technische Maßnahmen mögliche Schallpegelabnahme (in dB [A]),
so kommt man zu folgenden Werten:

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