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volle Eigentumsanspruch des Reiches entwickelt hat.
Das Bistum Basel war bis zum Ende des 11. Jahrhunderts, also fast hundert Jahre
lang, der unbeschränkte Inhaber und Nutznießer des Wildbannes im Auewald. Durch
dieses Privileg besaß Basel eine eindeutige machtpolitische Vorrangstellung in dem
Raum von Freiburg. Es benutzte jedoch die gegebenen Rechte und Möglichkeiten
nicht, wie in anderen Gebieten, zu einer Ausdehnung und Festigung seines Herrschaftsbereiches
.
Das zeigte sich vor allem, als während des Investiturstreites die auf Seiten des Papstes
stehenden Herzöge von Zähringen von neuem in den Breisgau eindrangen und sich
hier einen festen und dauerhaften Machtbereich schufen. Besonders Berthold II. hat
in der Zeit von 1079 bis 1098 durch Eroberungen und Konfiskation königlicher
Stellungen und Rechte die Macht der Zähringer im Breisgau neu gefestigt. Es ist daher
sehr wahrscheinlich, daß das auf der Seite des Königs stehende Bistum Basel gerade
in dieser Zeit seine, beiden wichtigsten Regalien, den Wildbann und das Bergwerksregal
im Breisgau, an den Herzog von Zähringen als Lehen abtreten mußte. Beide
Rechte lassen sich allerdings erst später eindeutig in der Hand der Zähringer und
ihrer Nachfolger nachweisen. Es kann dabei mit ziemlicher Sicherheit der Annahme
Grenzstein Nr. 76
von 1571 mit dem
Freiburger Wappen
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