Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 98
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1984-07/0100
besondere die Anbringung eines Glaserkers, sind zu unterlassen. Einverstanden
sind wir mit dem axialen Aufbau des 3. Obergeschosses, da dieses offensichtlich
in späterer Zeit unsachgemäß hinzugefügt wurde.

4. Zu dem maßstabgetreuen Wiederaufbau unter weitestgehender Verwendung
alter Architekturteile verstehen wir auch die Maßstabverhältnisse im Inneren, wie
die Wiederanbringung der Segmentbögen an den inneren Fensteröffnungen und
die Wiederherstellung der Mauerdicke etc. Das Gestatten einer zurückgesetzten
Gerberlaube als Dachgeschoß zwingt dazu, daß nach Norden keine weiteren
Dachgaupen eingebaut werden.

5. Die Gestaltung der Erdgeschoßzone findet weder jetzt unseren Beifall, noch vermögen
uns die vorgelegten neuen Gestaltungspläne zu überzeugen. Hier erwarten
wir einen geänderten Vorschlag, der insbesondere die Bündelung von Öffnungen
unterläßt und statt einer Korbbogenkonstruktion eine rechteckige Lösung
anstrebt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Vorschlägen einen konstruktiven Beitrag für eine zeitgemäße
Denkmalpflege geliefert zu haben und gehen im übrigen zwingend davon
aus, daß das Haus Gerberau 34 unverändert bestehen bleibt, wenn die vorstehend
genannten Maßnahmen nicht als Auflagen festgeschrieben und vollzogen werden.

Freiburg, den 23.3.83

Betr.: Bauvorhaben Talstraße/Ecke Günterstalstraße, speziell Talstraße 2-4

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren,

zu diesem Vorhaben hat sich der Unterzeichner in einer Bauausschußsitzung 1982
bereits grundsätzlich geäußert. Zusammenfassend dürfen wir auch an dieser Stelle
feststeilen, daß wir gegen eine neue Bebauung keine grundsätzlichen Bedenken haben
, sofern die aus unserer Sicht unverzichtbaren städtebaulichen und denkmal-
pflegerischen Belange gewahrt werden.

Zu der in der Öffentlichkeit diskutierten Frage der Vernichtung preiswerten Wohnraumes
möchten wir hier feststellen, daß nach unserer Kenntnis hier eine konkrete
Wohnungsnutzung in weiten Bereichen nicht gegeben war. So ist das Haus Talstraße 2
das frühere Hotel Mundinger und wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg als solches
betrieben. Die bis in die jüngste Zeit hinein zugelassene Wohnungsnutzung hatte in
jeder Hinsicht provisorischen Charakter.

Bereits im Herbst 1982 haben sich unsere Gremien mit diesem Bauvorhaben befaßt
und dabei festgestellt, daß hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur auch bei einer
Neubebauung an eine gesunde Mischung von Miet- und Eigentumswohnungsbau und
mit gewerblicher Nutzung geachtet werden muß. Nur so läßt sich die bis heute gewahrte
Lebendigkeit dieses Quartieres bewahren.

Hinsichtlich der stadtbildprägenden und denkmalpflegerischen Belange besteht

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