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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_2003-11/0061
LORETTOKAPELLE

baut worden war. Es geht auf eine Gründung der
Gräfin Adelheid von Freiburg im Jahr 1234 zurück
und war also noch älter als das Männerkloster
des Predigerordens. Das alte Adelhauserklo-
ster lag im Gebiet der heutigen St. Johann-Kirche.
Es war reich begütert und bildete im Spätmittelalter
ein Zentrum der Mystik am Oberrhein. Mit
ihm wurden bereits in der Zeit nach dem Dreißigjährigen
Krieg zwei andere Freiburger Frauenklöster
vereint. Das eine war das Kloster der
„Reuerinnen" Maria Magdalena (nördlich der
Stadtmauer zur Neuburg gelegen), das zweite das
Kloster St. Agnes (am westlichen Stadtgraben in
der Lehener Vorstadt). Ende des 18. Jahrhunderts
kamen zwei weitere Konvente dazu: das Dominikanerinnenkloster
St. Katharina, das seit 1297
auf dem Gebiet zwischen Lessing- und Basler
Straße gestanden hatte, und 1786 das Kloster St.
Anna „zum grünen Wald" (seit 1478 in der heute
entsprechend benannten Grünwälderstraße).
Die Nonnen in dem so angewachsenen Dominikanerinnenkloster
von Adelhausen widmeten
sich vorwiegend der Bildung und Erziehung der
weiblichen Jugend und unterhielten eine Klosterschule
für Mädchen.

Im gleichen Jahr, in dem das Adelhauser Neukloster
fertiggestellt wurde, kam Euphemia Dorer, eine
Lehrschwester des Ursulinen-Ordens, aus Lu-
zern nach Freiburg, um hier einigen Mitschwestern
bei deren Bemühungen um den Aufbau eines
Konvents mit einer Schule zu helfen. Die Ur-
sulinen übernahmen in ihrem Orden die pädagogischen
Leitlinien der Jesuiten und versuchten
Mädchen für das Lernen zu gewinnen, statt sie
zum Lernen zu zwingen. Das Kloster, das sie hier
an der Ecke zwischen Egelgasse und (Stadt-)Gra-
ben erbauten, wurde 1710 fertig. Der große Aufschwung
ihrer Schule trat ein, als 1774 durch Maria
Theresia in Vorderösterreich die allgemeine
Schulpflicht verordnet wurde, die auch für Mädchen
im Alter von 6 bis 13 Jahren galt. Entsprechend
expandierte zur gleichen Zeit auch die
Mädchenschule der Dominikanerinnen. Man
unterschied damals die beiden Ordenshäuser
nach dem Habit der Nonnen in das „Weiße Kloster
" der Dominikanerinnen und das „Schwarze
Kloster" der Ursulinen.

Der badische Staat sah im Wirken der Klosterschulen
für Mädchen, die es auch noch andernorts
gab, eine besondere Chance. Deshalb wurden
diese Klöster vor der Säkularisation bewahrt.
Sie wurden als „Lehr- und Erziehungsinstitute" einem
am 16. 9. 1811 erlassenen „Regulativ" unterstellt
, das die Aufnahme von Schwestern in den
Konvent von deren pädagogischen Neigungen
und Fähigkeiten abhängig machte und die Aufgaben
dieser „Institute" klar umriss. Die Vorsteherin
musste im Schulfach geübt sein und selbst

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