Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_2003-11/0073
Protokoll zeigt deutlich, dass gerade im 16. Jahrhundert
die Bader in der Malerzunft verstärkt in
höchste Zunftämter aufstiegen: Zwischen 1553
und 1606 sind insgesamt sieben verschiedene Bader
Mitglieder der "Ächtwer" und der "Dreier",
mit einer besonderen Massierung zwischen 1553
und 1576. Völlig undenkbar, wäre das Baderhandwerk
zu dieser Zeit tatsächlich "anrüchig" gewesen
! Forschungen in anderen Bereichen haben
zudem ergeben, dass die meisten heute noch erhaltenen
Badestuben-Gebäude überhaupt erst im
16. Jahrhundert erbaut oder von Grund auf saniert
wurden.36 Diese Ergebnisse lassen berechtigte
Zweifel an der These entstehen, dass die Syphilis
überhaupt eine maßgebliche Rolle bei dem
von der allgemeinen Geschichtsforschung konstatierten
"Niedergang" des Badewesens in
Deutschland gespielt hat. So müssen die Ursachen
für die vorübergehende Krise des Badewesens
an anderer Stelle gesucht werden.
Ein Blick auf die Geschichte anderer Seuchen dieser
Zeit macht sehr schnell deutlich, dass nicht
die Syphilis für die vorübergehende Schließung
vieler Badestuben verantwortlich war, sondern
die Folgen der Pestzüge und anderer Seuchen, die
Freiburg im 16. und 17. Jahrhundert in einem bis
dahin nicht gekannten Ausmaß heimsuchten.37 So
sind zwischen 1501 und 1594 zehn Pestjahre
nachweisbar. Der bereits erwähnte Pestzug von
1564 gehörte dabei zu der schwersten, den Freiburg
jemals zu erleiden hatte. Schon 1529 hatte
zudem der sogenannte "Englische Schweiß"38 in
der Stadt gewütet. Unter diesen Bedingungen ist
es nicht verwunderlich, dass es offensichtlich
Wichtigeres gab, als Badefreuden.
Die Pest hatte für die Bader jedoch noch andere
Folgen, deren strukturelle Auswirkungen sich
erst nach und nach zeigen sollten. Denn zur Bekämpfung
der Pest, setzte der Rat 1564 zum ersten
Mal die sogenannte "Pestordnung" in Kraft.
In ihr war alles geregelt, was der Pestbekämpfung
dienen sollte: So wurde den an der Pest Erkrankten
"die gemeine Badstube" verboten. Das Badeverbot
galt dabei grundsätzlich für einen Monat:
Einen Zeitraum, in dem die potentiell Infizierten
"aller gemeinschaft der gesunden personen
gentzlich muessig gehen " sollten. Angesichts dieser
Aussichten, scheint es nicht verwunderlich,
dass die Badestuben in wirtschaftliche Schwierigkeiten
kamen, wenn ihre Betreiber nicht gar
selbst an der Pest starben.39 Hinzu traten einzelne
Ratsbeschlüsse, die die Pestordnung ergänzten.
So wurde den Badern am 26. September 1594
verboten "bei disen Leydigen sterbents Zeiten",
Donnerstags, Samstags und Montags "badzu halten
". Weitere Pestzüge am Beginn des 17. Jahrhunderts
verschärften die Situation weiter. Während
der Pest von 1611/12 wurde vom Rat angeordnet
: "Dem Spital und Schwabsbadhäusern
darin die böse sucht Regiert, sol den Inwonern
Im haus zue verpleiben das Haus beschlossen zu-
ohalten Und in Monats frist khein bad zue öffnen
gepoten werden". So mussten sich die verbliebenen
Bader für den Unterhalt ihrer Familien
andere Finanzierungsquellen suchen, die mit Sicherheit
außerhalb der vom Rat geduldeten Legalität
lagen. Aber nicht nur Kuppelei wurde bestraft
, sondern ebenso die Verlagerung der Geschäfte
ins Umland: Im November 1627 wurde
vom Rat die Schließung der Badestuben angeordnet
, weil viele Menschen aus infizierten Orten
des Umlandes in die Badestuben nach Freiburg
kämen. Gleichzeitig wurde den Badern verboten,
"ohne erlaubnis nit ufm landtzue schrepffen bei
Verliehrung ihres bürg rechten (Stadtbürgerrechte
, Anm. d. A.)". Anträge des Predigerbaders Hans
Jacob Stöckheler und des Spitalbaders Paul Hude-
rer, das Verbot aufzuheben, wurden vom Rat
mehrfach abgelehnt. So waren die Freiburger Bader
von November 1627 bis mindestens März
1628 zur Arbeits- und Einkommenslosigkeit verdammt
. Kein Wunder, dass es auch jetzt zu weiteren
Übertretungen kam: Dem Ratsprotokoll vom
13. April 1633 ist zu entnehmen, dass sich einige
Bader nicht an das erneuerte Verbot hielten,
denn eine Baderin und zwei Bader-Brüder wer-

73


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_2003-11/0073