Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_2003-11/0104
Wolfgang Stopfet

Staatliche Denkmalpflege und
bürgerschaftliches Engagement1

In seiner Thronrede - immerhin - von 1883 kündigte
der badische Großherzog Friedrich ein Gesetz
an, das demnächst erlassen werden sollte.
Wir würden es heute als Denkmalschutzgesetz
bezeichnen, aber damals trug es einen ganz anderen
, viel schöneren Titel. Es hieß „Gesetz, die Fürsorge
für die Denkmäler der Kunst und des Altertums
betreffend", und mit Ausnahme der in
Staatsbesitz befindlichen Bauten war der Inhalt
des Gesetzes tatsächlich nur die Fürsorge und die
zwanglose Förderung des Schutzes und der Erhaltung
der Denkmäler im Lande, ganz gleich,
wem sie gehörten. Förderung und Fürsorge für
Denkmäler war etwas, von dem man damals
glaubte, dass ein allgemeiner Konsens aller Gutwilligen
über eine solche Notwendigkeit bestünde
.

Das Gesetz kam jedoch nicht in den Ständetag;
auch ein Großherzog konnte 1883 nicht alles
durchsetzen, was er wollte. Es scheiterte am Einspruch
der Kirchen - kein Wunder, denn die Wellen
des badischen Kirchenkampfes waren noch
nicht verebbt.

Aber der Großherzog hatte schon dreißig Jahre
früher, kurz nach seinem Regierungsantritt,
1853, einen Konservator der Kunstdenkmale ernannt
, einen Fachmann seines Vertrauens, der natürlich
als Einzelner nicht mehr sein konnte als
ein Kristallisationspunkt für alle Bestrebungen
zur Erhaltung von Denkmälern im Lande. In seinem
Ernennungsdekret wird er aufgefordert,
sich ständig mit allen Verwaltungsbehörden ins
Benehmen zu setzen, aber auch mit dem Altertumsverein
und mit Privatpersonen, sie um Mitteilungen
über vorhandene Denkmäler zu bitten,

sie über die Bedeutung der Denkmale zu belehren
und Vorschläge zu deren Erhaltung zu machen
.

Der Konservator war also auf die Mitwirkung aller
interessierten Bürger angewiesen. Ihn unterstützten
vor allen Dingen die vielen neugegründeten
historischen und Geschichtsvereine in den
einzelnen Städten und Landschaften, er war
selbst Vorsitzender des Badischen Geschichtsvereins
.

Der Verein für die Geschichte des Bodensees und
auch der Badische Architekten- und Ingenieurverein
besaßen ein eigenes Pflegerteam speziell
für Denkmalpflege und Heimatschutz, später hatte
auch der Landesverein Badische Heimat einen
solchen, sehr umfangreich tätigen Ausschuss. Zur
breiten Unterstützung des Konservators, der ja
nur über ganz wenige Hilfskräfte verfügte, sollten
im ganzen Land ehrenamtliche Mitarbeiter geworben
werden, die wiederum Vertrauensleute
in jeder Gemeinde haben würden. Sie führten
zwar den schönen Titel „Bezirkspfleger der
Kunst- und Altertumsdenkmäler", aber alle waren
neben ihrem Beruf nur ehrenamtlich tätig, unbezahlt
und ohne Gesetz auf das Geltendmachen ihres
persönlichen Einflusses angewiesen. Außerdem
wurden alle Staatsbeamten - alle, nicht etwa
nur die im Denkmalamt, denn das gab es noch gar
nicht - angewiesen, dem Gedanken von Denkmalpflege
und Heimatschutz ihre Aufmerksamkeit
zu widmen und die der Kulturlandschaft angemessene
Bauweise zu fördern. Das galt für die
Bauämter genau so wie für die Bezirksämter, für
die Wasserbauer wie für die Veterinäre. Sicher
war die anscheinend so goldene Zeit für die

103


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_2003-11/0104