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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0079
Schmiedeisernes Oberlicht vom Hause No. 6 Oberlinden.

IL TECHNISCHER UNTERRICHT.

Von K. Schott.

Die Gewerbeschule Freiburg im Breisgau.

Die erstmalige Einrichtung: von Gewerbeschulen in einzelnen
gewerbereicheren Städten des Grossherzogthums Baden erfolgte auf
Grund der landesherrlichen Verordnung vom 15. Mai 1834, deren § 2
bestimmte: »Die Gewerbeschule hat den Zweck, jungen Leuten, die
sich einem Handwerk oder einem Gewerbe widmen, welches keine
höhere technische oder wissenschaftliche Bildung erfordert und das sie
practisch zu erlernen bereits begonnen haben, diejenigen Kenntnisse
und graphischen Fertigkeiten beizubringen, die sie zum verständigen
Betrieb dieses Gewerbes geschickt machen.«

Die hiesige Gewerbeschule, welche seit 1837 besteht, ist eine der
ältesten des Landes. Sie ist eine städtische Anstalt mit staatlicher Unterstützung
. Die Stadtverwaltung stellt die Räumlichkeiten, sorgt für Heizung,
Beleuchtung und Unterhaltung und bestreitet den allgemeinen Aufwand
für die Schule. Ebenso ist die Stadtgemeinde verpflichtet, für das
Gehalt jedes etatsmässig angestellten Gewerbelehrers oder dessen Stellvertreters
, einschliesslich der Sterbegehalte für die Hinterbliebenen des
ersteren, bis zum Betrage von jährlich 2400 Mark aufzukommen. Ueber-
steigt das Gehalt eines Gewerbelehrers diesen Betrag, so wird der
Mehrbetrag von der Staatskasse allein bestritten. Letztere ersetzt der
Schulkasse auch das gesetzliche Wohnungsgeld der Lehrer. Die Aus-


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