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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0125
Thor-Überlicht vom alten Rathhaus (jetzt in der Alterthüinersammlung).

II. ORTSSTRASSEN, FELDWEGE UND ÖFFENTLICHE
PLÄTZE.

Von M. Buhle.

Ausser den Landstrassen und Kreiswegen, welche die Gemarkung
Freiburg im Breisgau durchziehen, hat die Stadtgemeinde ein Netz von
67 km Ortsstrassen und 13 km Feldwege, eine Anzahl von öffentlichen
Plätzen und ausserdem ein umfangreiches Netz von Wegen in den
umgebenden Waldungen, die jedoch in diesem Abschnitt nicht mit
behandelt werden.

Seit 1890 hat sich das Strassen- und Feldwegnetz um fast 30%,
gleich rund 18 km, vergrössert, von denen 5 km auf die im Jahre 1890
eingemeindeten Ortschaften Güntersthal und Haslach entfallen, während
die übrigen 13 km den Zuwachs an Strassen ausmachen, die für städtische
Bebauung neu hergestellt sind.

a) Aufbringung der Kosten für Strassenneubauten.

Die Herstellung der Strassen erfolgt im Allgemeinen auf Kosten
der Stadtgemeinde. Diese erwirbt das zur Strasse erforderliche Gelände,
stellt die Strassen mit allem Zubehör her und erhebt von den Anstössern
bei dem Anbau an die Strasse ein Einkaufgeld.

Dasselbe setzt sich zusammen:

a) aus einem Antheil der Geländeerwerbskosten,

b) aus einem Theil der Kosten der eigentlichen Strassenherstellung,

c) aus einem Beitrag für den Kanalisationshaupstrang.

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