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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0127
Oktsstrassen, Feldwege und öffentliche Plätze. 101

Es wird dabei stets gesucht, ein gütliches Uebereinkommen unter
den Betheiligten zu erzielen; es ist nicht zwangsweise auf Grund
des 1896 in Baden erlassenen Gesetzes zusammengelegt worden. Im
Allgemeinen wird der eingeschlagene Weg stets dem Zwangsverfahren
vorzuziehen sein, weil manche Sachen sich gütlich vielleicht unschwer
regeln lassen, bei denen es sehr schwer wäre, sie genau dem Buchstaben
des Gesetzes anzupassen.

Die neuen Strassen pflegen eine Breite von 12—15 m zu erhalten,
wovon auf die beiderseitigen Gehwege 2,7—3,6 m entfallen.

Selten werden diese Maasse nicht erreicht oder überschritten, doch
kommt beides unter besonderen Verhältnissen vor.

Mit Vorliebe werden Vorgärten angeordnet, in der Regel 6 m tief,
an Berglehnen bis zu 20 m. Wo Vorgärten sind, werden gewöhnlich
Bäume an den Gehwegen gepflanzt.

Auch die Art der Ueberbauung wird bis zu gewissem Grade zwangsweise
geregelt, nachdem der Stadtrath den Antrag hierauf gestellt hat.

Die geschlossene Bauweise, bei der Haus an Haus gesetzt werden
darf, kommt immer seltener in Vorschlag.

Meistens wird die Bauweise mit Zwischenräumen vorgeschrieben,
bei der 2—3 Häuser zusammenhängend bis zu 35 m Gesammtfronte
gebaut werden dürfen; die Baugruppen unter sich müssen Abstände
von in der Regel mindestens 9 m einhalten.

Wo besonders gefällige Bebauung angestrebt wird, werden auch
nur Kinzel- und Doppelhäuser zugelassen, die nicht mehr als 2 Stockwerke
und Mansardenstock erhalten dürfen, und grössere Abstände
vorgeschrieben. An einigen Strassen wird zur Belebung des Strassen-
bildes eine gewisse Unregelmässigkeit dadurch angestrebt, dass das
Maass vorgeschrieben wird, welches die beiden Abstände eines Hauses
von den Nachbargrenzen zusammen ausmachen müssen, während es
dem Eigenthümer überlassen bleibt, dieses Maass nach seinem Belieben
auf die beiden Abstände regelmässig oder unregelmässig zu vertheilen.

Leider führen die verhältnissmässig hohen Geländepreise dazu,
dass selten Jemand gegen seinen Nachbar einen grösseren Abstand einhält
als er gezwungen ist, und eben so selten setzt Jemand sein Haus
weiter als er muss zurück. In Folge davon fällt auch bei vielen der
Strassen, in denen Vorgärten und die Bauweise mit Zwischenräumen angeordnet
sind, die Ueberbauung mehr oder minder schablonenhaft aus.

Bis vor wenigen Jahren wurde ausserhalb des eigentlichen Stadtkerns
vorzugsweise zweistöckig, gegebenen Falles auch noch mit Mansardenstock
gebaut.


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