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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0175
VIII. DIE KANALISATION.

Von M. Buhle.

Die Bachläufe, welche Freiburg in grosser Zahl durchschneiden,
dienten ehemals zugleich zur Ableitung des Regenwassers und häuslicher
Abwasser. Wo solche Wasserläufe fehlten, hatte man Senkgruben
angelegt, durch welche die Flüssigkeiten dem in Freiburg fast überall
durchlässigen Untergrunde zugeführt wurden. Aborte mündeten im
Allgemeinen in Gruben, bei den an den Gewerbebächen belegenen
Häusern zum Theil in die Bäche selbst.

Als nun die Stadt sich über die alten Festungswerke hinaus ausdehnte
, fanden sich dort keine Wasserläufe mehr, welche direct zur
Ableitung der Abwasser dienen konnten. Die weitere Anlage von Senkgruben
aber war durch die landesherrliche Verordnung vom 27. Juni 1874
verboten. So wurden denn für jene äusseren Stadttheile durch Medicinal-
rath Kast, Ingenieur Lueger und Tiefbauamtsvorstand Muggenfuss unterirdische
Kanalsysteme entworfen und in der Zeit von 1881—88 ausgeführt
. Auch diese mündeten schliesslich am Ende des Stadtgebietes
w ieder in die Gewerbebäche aus.

Zwei nördlich gerichtete Kanalsysteme übergeben ihren Inhalt
durch die Zähringerstrasse und durch die Bismarck—Hochbergstrasse
dem Gewerbebach, welcher von der Kreuzung der Zähringerstrasse mit
der Eisenbahn seinen Weg nach Vörstetten nimmt. Hier hinein entwässerten
die Stadttheile nördlich vom Stadtkern und westlich davon
Iiis zur Eisenbahn.


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