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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0193
Die Rieselfelder-Anlage.

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gar unebenen Fläche, sowie die in den ersten Jahren naturgemäss
geringeren Erträge des frisch umgebrochenen Erdreiches in Betracht,
so zeigt sich, dass es vortheilhafter ist, wenn man zu bedeutend höheren
Preisen auch noch so geringes altes Kulturland, Acker oder Wiese
erwirbt. Der Mundenhof mit 55 ha Ackerland, 25 ha Wiesen und
20 ha Wald kam auf 160,000 Mark zu stehen; einzelne zur Abrundung
nöthige Wiesenstücke kosteten 5500 Mark für den ha.

Ein Taglohn von 2 Mark 50 Pfg. im Winter und 3 Mark bis
3 Mark 50 Pfg. im Sommer, nebst Stellung des Geschirrs und Zahlung der
Versicherungsbeiträge bildet die Grundlage für nachstehende Akkordsätze.

Das Roden und Ausstocken des nassen, rauhkiesigen Bodens mit
zahlreichen Eichen- und Eschenstämmen stellten sich auf 750 Mark
für den ha, bei geringem Holzbestand mit mehr Weichholz und leichterem
Boden bis herunter auf 550 Mark, wobei noch die Wurzelstöcke den
Unternehmern überlassen blieben. In den stärkstbestockten Theilen
des Waldes waren auf den ha an Wurzelstöcken je 50 Stück von über 1 m,
250 von 0,5—1 m und 900 unter 0,5 m Durchmesser zu entfernen. Die
Beseitigung eines Wurzelsstockes von über 1,0 m Durchmesser kam
auf 3—7 Mark zu stehen.

Auf den zu bebauenden Flächen muss vor Allem der gute Mutterboden
oben bleiben, wenngleich grosse Düngermengen später zur
Verfügung stehen. Fester organischer Schlick, durch welchen eine
humose Oberfläche gebildet werden könnte, ist nur in ganz geringer
Menge in der städtischen Spüljauche enthalten. Wo nun der Boden
bis obenhinauf aus grobem Sand und Kies besteht, dringen die im
Wasser gelösten Dungstoffe sehr rasch in die Tiefe und gehen verloren.
Solche Stellen aber sind, wie aus der Bildung des Rieselfeldes erklärlich
ist, vielfach vorhanden, und sie sind nur schwer durch Jahre lange
Bebauung in ertragsfähiges Ackergelände zu verwandeln. Wo sandiger
Letten- oder Torfboden obenaufliegt, verhält es sich ähnlich. Humusboden
muss darum möglichst gespart werden. Für das Umstechen des
guten Bodens auf 25—30 cm Tiefe in ebenem Gelände, oder für dessen
Abheben an unebenen Stellen, Zurückwerfen, Wiederaufbringen nach
erfolgter Einebnung des Untergrundes, Reinplaniren und Nachplaniren
nach erfolgter Probeberieselung muss aber schon mindestens 2 Mark,
bei sehr rauh steinigem Boden bis 4 Mark vom ar bezahlt werden.
Das Einebnen, horizontal in der Richtung der Vertheilgräben, im
verglichenen Thalgefälle senkrecht dazu, erforderte eine Bodenbewegung
von 200—500 cbm auf den ha.

Die hohen Kosten der Drainage erklären sich leicht, denn wenn


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