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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0570
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Mittel- und Volksschulen.

wurden. Da die Kosten für die Unterhaltung des Gymnasiums nach
dem Hofdecret von 1791 von einigen Klöstern zu tragen waren, das
Klostervermögen aber in das landesherrliche Aerarium übergegangen
war, so machte man von Seiten der Regierung keine Schwierigkeit,
den für das Gymnasium nöthigen Aufwand in Zukunft zu übernehmen.
Die damalige provisorische Regierung und Kammer zu Freiburg berechnete
in einem Erlass vom 8. April 1807 den Bedarf des Gymnasiums auf
4000 fl. Auch die Stadt Freiburg bewilligte in ihrem Versicherungsbriefe
vom 13. März desselben Jahres zur Erweiterung des Gymnasiums aus
den Stadteinkünften einen einstweiligen jährlichen Beitrag von 600 fl.

Mit diesem Fonds ausgestattet, wurde nun das Gymnasium von
der Universität getrennt und zu einer selbstständigen Anstalt erhoben.
Die oberste Leitung wurde der Grossh. badischen Generalstudien-
Commission übertragen; zugleich aber sollte eine neue, dem Geiste der
Reform, welche Grossherzog Karl Friedrich auf allen Gebieten des
Schulwesens in's Leben rief, entsprechende Lehrverfassung eingeführt
werden. Die Anstalt wurde im Jahre 1814 zum ersten Male als
humanistische bezeichnet und es wurde ein Lehrgang geschaffen, der
allen Bedürfnissen jener Zeit zu entsprechen schien. Die Studienordnun«;
brachte auch die Neuerung, dass ein unmittelbarer Uebertritt von dem
fünfklassigen Gymnasium auf die Universität nicht mehr gestattet war.
Es wurde desshalb im Jahre 1839 dem Gymnasium, das jetzt den Namen
Lyceum erhielt, eine oberste Klasse mit zweijährigem Kurse beigefügt.

Im Jahre 1846 kaufte die badische Regierung das jetzige Peterhofgebäude
in der Niemensstrasse für das Lyceum an, allein bei der fortwährenden
Zunahme der Schülerzahl reichten die Räumlichkeiten auch
dort nicht mehr aus und die Errichtung eines Neubaues erwies sich
als ein entschiedenes Bedürfniss.

Auf gemeinsamen Antrag des Gemeinderaths und des kleinen
Bürgerausschusses wurde am 11. Juli 1861 einstimmig beschlossen, zum
Neubau des Lyceums einen Beitrag von 10,000 fl. aus Gemeindemitteln
zu leisten. Die vom Staate bewilligten Mittel beliefen sich einschliesslich
des Baufonds und des Zinsertrages auf 134,500 fl. Den Bauplan entwarf
der Oberbaudirector Fischer in Karlsruhe; die technische Ausführung
übernahm der Bezirksbauinspector Lembke und am 4. Januar
1866 wurde das neue Lycealgebäude feierlich eröffnet.

Das Gebäude enthält im ersten Stocke vier Lehrzimmer, den
Gesangsaal, welcher auch als Lehrzimmer verwendet wird, das Lehrerzimmer
und zugleich die aus zwei Räumen bestehende Bibliothek. In
dem nordöstlichen Theile des Sockelgeschosses und in dem darüber


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