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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0593
WOHLTHÄTIGKEITS-ANST ALTEN.

STÄDTISCHE ANSTALTEN.

Von R. Thoma.

DieKrippenanstalt, zur Aufnahme neugeborener und ganz kleiner
Kinder bestimmt, deren Eltern nicht zur Erziehung fällig oder geeignet
sind, stand bis zu Anfang der 90er Jahre unter Leitung der Geistlichkeit
und war in einem unzureichenden Häuschen untergebracht. Nachdem
aber die zwei getrennten Waisenhäuser für Knaben und Mädchen
in das neu eingerichtete gemeinsame Waisenhaus im Vorort Güntersthal
verlegt waren, wurde die Krippenstalt in städtische Verwaltung
übernommen und im ehemaligen Knabenwaisenhaus beim Sternenwald
sehr zweckmässig eingerichtet. Die Aufsicht in dieser Anstalt führen
Ordensschwestern vom hl. Vincenz von Paul.

Das Waisenhaus in Güntersthal nimmt, wie schon erwähnt, Knaben
und Mädchen auf und enthält ausserdem noch die Volksschule.

Das Gebäude war bis zum Jahre 1806 eine Cistercienzerabtei,
später Fabrik und Brauerei, und ging auf Betreiben des Oberbürgermeisters
Dr. Winterer im Jahre 1891 in den Besitz der Stadt oder der
Waisenhausstiftung über, mit der Bestimmung, zu einem allgemeinen
städtischen Waisenhause umgebaut und eingerichtet zu werden. Auf
den Umbau, der unter Leitung des Stadtbaumeisters Thoma erfolgte,
wurden rund 70,000 Mark verwendet, wobei der frühere klösterliche
Zustand thunlichst wieder hergestellt wurde. Es können gegen 150
Waisen aufgenommen werden, welche in den hellen, luftigen Sälen


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