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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0599
Städtische Wohlthätigkeits-Anstalten.

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Städtische Beurbarung und Arbeiterwohnungen.

CT CT

Von F. Kölble.

Die städtische Beurbarung hat eine vom übrigen Gemeindevermögen
getrennte Vermögensverwaltung. Sie wurde im Jahre 1790
von den zwölf Zünften gegründet mit der Bestimmung, die von der
Stadt ihnen überlassenen »öden Gründe« urbar zu machen und den
hieraus zu erzielenden Gewinn unter die Zunftgenossen gleichmässig
zu vertheilen. Die Erträgnisse waren bald so günstig, dass die Anstalt
ihre Thätigkeit weit über den gesteckten Rahmen hinaus entfalten konnte.
Denn neben einem regelmässigen Bürgernutzen hat die Beurbarung
ihre Unterstützung besonders der Begründung und Förderung gemeinnütziger
Unternehmungen und Anstalten zu Theil werden lassen. Sie
hat in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens hauptsächlich grosse
Opfer gebracht für die Vertheidigung der Stadt, indem sie durch ihre
reichen Beiträge der Bürgerschaft die Tragung der Kriegslasten
wesentlich erleichterte. Keinen für die Stadt denkwürdigen Tag hat
sie vorübergehen lassen, ohne ihn durch ihre Beihilfe zu einem Feste
zu gestalten. Auch zu Zeiten von Hungers- und Wassersnoth hat sie
die der Unterstützung Bedürftigen nie vergessen.

Als Beurbarungsgründungen sind besonders zwei gemeinnützige
Anstalten zu erwähnen: das Leihaus und die Sparkasse.

Das erstere wurde im Jahre 1811 in's Leben gerufen »zur
Steuerung des Wuchers und zum Besten der dürftigen Volksklassen«,
wie es in der landesherrlichen Genehmigung vom 31. October 1810
heisst. Die Beurbarung hat die zur Gründung nöthigen Mittel zur
Verfügung gestellt, und soweit solche durch Anleihen aufzubringen
waren, ist sie mit ihrem Credit und Vermögen dafür eingestanden.

Den Zwecken der Sparkasse hatte die Beurbarung schon lange
vorgearbeitet; denn für die verschiedenen Kulturverbesserungen und
sonstigen Unternehmungen mussten von Anfang an fremde Hilfsmittel
in Anspruch genommen werden, welche der Beurbarung bei dem von
allen Seiten ihr entgegenbrachten Vertrauen jeder Zeit reichlich zu
Gebote standen.

Die Verwaltungsbehörde hielt es für ihre Aufgabe, die Annahme
fremder Gelder in solchen Fällen nicht zu verweigern, wenn damit
ein guter Zweck gefördert werden konnte. So wurden grundsätzlich
jeder Zeit die Gelder der Waisen, Dienstboten und insbesondere der
Sautier'schen Knaben- und Mädchenstiftung angenommen. Aus dieser
Uebung entwickelte sich allmälig die selbstständige städtische Spar-

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