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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/freiburg1898/0602
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Städtische Wohlthätigkeits-Anstalten.

thum der Miether übergehen zu lassen, wurde als nicht durchführbar
wieder aufgegeben.

Mit diesem Privatunternehmen war, obgleich auch noch verschiedene
Gewerbetreibende für ihre Arbeiter eigene Bauten erstellten, die Frage
der Arbeiterwohnungen noch lange nicht gelöst, zumal mit der stetigen
Entwickelung der Stadt sich die Zahl der Arbeiter ständig vermehrte.
Eine grosse Anzahl musste sich noch mit engen, Licht und Luft
entbehrenden theueren Wohnungen begnügen. Es war desshalb Abhilfe
dringend von Nöthen.

Im Jahre 1885, nachdem die Gründung einer zweiten Privatgesellschaft
misslungen war, musste die Stadtverwaltung selbst eingreifen
. Sie Hess ihr gehörige, unbenutzte Gebäude, wie die damalige
alte Turnhalle in der Faulerstrasse, die vormalige Lederfabrik in der
Haslachstrasse, sowie den sogen. Neuhof — jetzige Volksküche — in
der Weberstrasse zu Wohnungen herrichten und wies in dieselben
dürftige Personen und Familien ein, allein das Ergebniss dieser
Massnahme war ein höchst zweifelhaftes.

Im Jahre 1886 begann die Stadtgemeinde oder vielmehr die Beur-
barung auf ihre Kosten auf einem nördlich der Stadt, in der Nähe der
Eisenbahn gelegenen 4 Morgen (144 a) grossen Gelände sogen. Arbeiterwohnungen
, welche aber mit Vorliebe auch von niederen Beamten
u. s. w. bezogen werden, zu erstellen. Zuerst wurden in zwei Gruppen
sechszehn Wohnhäuser mit 60 Wohnungen erbaut, welche vom 1. April
1887 an sämmtlich vermiethet waren. Die zweigeschossigen Bauten mit
Mansarden sind massiv in einfachem Verputz mit Haustein-Gesimsen und
-Umrahmungen unter doppeltem Ziegeldache nach den Plänen des verstorbenen
Stadtbaumeisters Müller ausgeführt. Sie besitzen Wasserleitung
und Kanalisation, die Eckhäuser auch Closets, während die
Mittelhäuser solche in den nächsten zwei Jahren erhalten werden, haben
neben einem auf der Rückseite gelegenen Hofraume noch ein Gärtchen
und entsprechen überhaupt in jeder Beziehung den heutigen Anforderungen
der öffentlichen Gesundheitspflege in Städten.

Die Eckhäuser enthalten in jedem Stockwerke je zwei Wohnungen
und zwar im ersten und zweiten Stocke je zwei Zimmer und Küche,
im Dachstocke ein Zimmer und Küche; die Mittelhäuser haben im
zweiten Stocke drei Zimmer und Küche, im ersten und im Mansardenstocke
je zwei Zimmer und Küche. Zu jeder Wohnung gehört ausserdem
ein Keller, Speicher und Gartenabtheilung. Auf je fünfzehn
Wohnungen entfällt eine mit Wasserleitung eingerichtete Waschküche
mit besonders abgetheiltem Badekabinet.


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