Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 16
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0023
46 ANDERSON*

ANDERSON.

war Meister vom Stuhl einer
einzelnen Loge und als
solcher Mitglied der im J.
1717 daselbst gebildeten
Grofsen Loge der modern
Masons. (S* modernes Ritual
.) Durch einen Be-
schlufs dieser Grofsen Loge
vorn 2-9' Sept. 1721 wurde
er beauftragt, zum Gebräu
che der Logen ihrer Jurisdiction
einen Godex der
Lehr* und Administrationsgesetze
der Freimaurerei
zu verfertigen. In Verfolg
dieses Auftrags legte er bereits
den 25- März 1722 der
Grofsen Loge seine beendigte
Arbeit vor, die vollkommen
genebmigtund auf
Kosten der Grofsen Loge
dem Druck übergeben wurde
, so dafs sie im J* 1723
unter dem Titel:. „Tlie
Constitutione of the ffiee-
Masons:i etc. erschien. (S.
CoKSTixtrTio^s.} — Hinsichtlich
der damals bestehenden
und beinahe ein
Jahrhundert gedauerten
Zwistig'keiten zwischen
den ancient und modern
Masom .ist zu bemerken,
dafs Anderson in dieser ersten
Ausgabe selbst und
ausdrücklich erklärt* „sei-.
ner ganzen Arbeit die sogenannte
Yorker Constitu*
tion, welche Prinz Edwin
926 den Baucorporationen
gab, zum Grunde gelegt zu "
haben 'S —- Dieses Werk
wurde, von ihm selbst

durchgesehen, und vermehrt
, 1738 neu gedruckt.
Im J. 1756 besorgte John
jßntich die dritte Ausgabe
davon, welche 1767 wie*
der abgedruckt wurde, im
J. 1784 aber John Noort-
houch die fünfte , sehr ver>
mehrte» Von der neuesten*
[von William Williams,
Esq. ? in Vollmacht der
vereinigten Grofsen Loge
herausgegebenen,] ist im J.
1815- rmr e**st der zweite
Theilj die Gesetze und
Pflichten enthaltend^ in's
Publicum gekommen, hingegen
der erste Thell, welcher
die Geschichte der
Brüderschaft in sich fassen
soll j noch nicht beendigt*
Die letzte deutsche Lieber-
Setzung dieses Constitu*
tlorisbuch erschien zu
Frankfurt am M* 1783 und
1784, in 2 Bänden in 8 *>
— Die von der englischen
Grofsen Loge, (als gesetzgebendem
Körper der englischen
Freimaurerei,) der
Heransgabe dieses .Werks
ertheilte .Sanctioif deutete
im J. 1723 die,Gränze genau
an, wie weit die Pu*
blicität sich .über mau-

*) [ lieber die Verschiedenen"
' Ausgaben und Uebersez-
'zungen. s. die kritischen
und literarischen Bemer*
hangen J. A. Schneider's
UTLÜJPr* Mofsdorf^s in dem
altert burger • „ neuen Journale
für Freimaurerei
B. i, H. if S. 40-— 102*]


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