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$6 BAYERN.
erte ebenfalls durch die
Verordnungen vom 4« Nov.
i?99 nnd 5. März 1804, die
geheimen Gesellschaften
betreffend,., das Verbot des
Eintritts in dieselben und
der Correspondenz mit ihnen
, insbesondere in Hinsicht
auf die Staatsdiener,
welche deshalb schriftliche
Reverse ausstellen müssen.
In den im Jahr 1806 von
Preufsen an Bayern abgetretenen
Fürstenthümem
Anspach und Bayreuth hingegen
liefs der König zwar
die vorhandenen Logen bestehen
; es rnufste aber jeder
Staatsbeamte ohne Ausnahme
entweder die Freimaurerei
, abschwören oder
auf sein Amt Verzicht leisten
, so dafs nur die von
der Regierung ganz unabhängigen
Personen Mitglieder
der dort noch exi-
stirenden Logen sind.
Bayern (CarlThe o d o r,
CiruRFtinST von Pfalz-),
gest. am 16. Febr. 1799,
war, auf Anreitzung der
Jesuiten, Einer der heftigsten
Verfolger der Freimaurerei
und ihrer Mitglieder.
Siehe Bayern.
Bazot (E. F.), Gelehrter
in Paris, ist Verfasser des
£,,Vocabulaire des Francs-
Macons" etc.; a Paris, 1810;
en 12; (in das Ital. übers.
von Fignozzi: „Vocabula-
rio dei libeii Muratori,
\£aliaiio e francese correda-■
BEAMTE,
to<c etc.; * Livorno, 4810,
in 18;) und des] Manuel
du Franc-Macon u; (l'>; a
Paris 1811 f la 2de edition
1813») welches letztere
Buch sich durch seinen
zwedkmäfsigen Inhalt vor
der grofsen Menge der
franzosischenmaurerischen
Schriften zu seinem Vortheil
auszeichnet.
Beamte , Officiere.
Deren sind in jeder. Log©
wenigstens sieben, nämlich
: der Meister vom
Stuhl, die beiden Aufseher
*), der Secretair, der
Redner, der Schatzmeister
und derCeremonienmeister/
Die meistenLogen haben
aber deren noch mehrere;
indem nicht allein noch
zwei Stewards, ein Vorbereitender
, ein Armenpfleger
und ein Architect, sondern
auch, wenn eine Loge ei-
nigermafsen zahlreich ist,
Adjuncten oderSubstituten,
bestellt werden. — In den
Grofsen Logen wird den
Beamtentiteln das Prädi-
cat: Grofs, vorgesetzt. —
Die jährliche Wahl der Beamten
, hat gewöhnlich in
der dem Ordensfeste "vorhergehenden
Versammlung
statt, um durch ihre Installation
diesem Feste no ch
*) [Diese drei ersten sind
die wesentlichen, Unumgänglich
noth wendigen.
.Logenbeamten.j
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