Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 82
(PDF, 112 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0089
®l CONSTITUTION.

hältnifsjmehrerer Logen gegeneinander
" , S. 218-228.]

GoNBTITXJTiONS (tUCE)

of the IVee-IVIasons. Con-
tainitog tlie Iiistöry > Ckar-
gvs > Regulations of tfial
most äncietit and right
worship ful Fratemity. Pö r
tlie Use öf the Lodges."
London: Printed by s W.
Hunter etc. 1723 i 12* Bo-
• gen In 4»i der Titel des
englischen Constitutionen-
BIiches der modernen Frei>
maurer. — S. Anderson.
Diefs war das <?rs2te bedeutend
e Werk üb er Fr eim aur e-
xei, was im Druck erschien
und einer maurerischen Literatur
gleichsam die Bahn
"brach. . ^ ■> '

[Yon anderen Constitu-
t i onenbüch ern verdienen
bemerkt zu werden;

1) das musterhafte „Gesetzbuch
der Grofsen Freimaurerloge
lioyale York
zur Freundschaft" u. s. w.;
Berlin 1800? in 8.; nebst dem
dazu gehörigen „Grundvertrage
u;

2) ,,Constitutions~Buch
der LogeArc/ümedes zu den
drei Reifsbretern in Alten-
bürg"; 1808> in Fol.; mit
einem schätzbaren „ Anhange
";

33 „Gonstitutions-Buch
der Grofsen Provinzial-Lo-
ge von Hamburg und Nie-
der-Sachseri und derer unter
ihrer Constitution arbeitenden
Logen ,* »Hamburg

-CONVENT.

1801; -'init dem Beisatze:
„Als Manuscript iixxJLogerh^
Beamtec<; in 8. j

4) „Gesetzbuch derGro*
fsen Freimaurer - Loge
Asträa " $ St, Petersburg
1815 5 *n gr» 8*; auch fran*.
zosisch : „ Code des Lois
de la Grande Loge Astree
äl'Or. de St.Petersbourg";
London 1817; in gr. 4- ]

Consummatumest; ein
Ausruf^ der in einigen höhern
Graden nach einer gewissen
Ceremonie erfolgt.

Co^TRIBTTT'lOK . (^EIISE).

So wird in Frankreich die
periodische Geldabgabe eines
jeden wirklichen Mitglieds
€iner Loge au deren
Gasse, zur Bestreitung der
nothwen digen Unko s t en
und für die Hülfbedürftigen
, genannt.

Convent (ein). Deren
haben mehrere bei den Freimaurern
stattgehabt, die
diesen Namen ausschliefs-
lich erhielten , obgleich
jede Versammlung der Mitglieder
einer Gesellschaft
oder eines Ordens denselben
tragen kann. In der
Maurerei hat man nur diejenigen
Versammlungen so
genannt, welche aus eingeladenen
Deputirten mehrerer
Systeme und Logen,
zur Beratschlagung über
gewisse vorher bestimmte
Puncte, bestanden, und
nachher weiter keine regelmässige
oder periodisct«


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