Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 87
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0094
CORPORATION.

lind die Einrichtung der
fünfte und der Künstler-*
ges ellschaften der alten
Völker ging in ihrer 'Ei-'
genthümiichkeit aus dem
Geiste des Alterthums hervor
; si e spi egelte di eGrun d-
ideen menschlicher Gesell
ligkeit, welche dam als eb en
so die Staaten, als die Re-
ligionv ereine und das
Hauswesen, regierten, in
einem einzelnen Jiilde ab
•und ahmte in ihrer weitern
Ausbildung die Schicksale
und Veränderungen der
Staaten nach. Diese Vereine
waren ein Staat im
Kleinen, dem Völkstaate
untergeordnet und mitihin
innig verbunden., T>ieMo^
mer benannten jeden geselligen
Verein sehr bedeu-
ten d einen Leib (corpus);
weil ihnen , so wie allen
gebildeten Völkern des. Ah
terthums und den gröfsten
Philosophen, zum Beispiel
auch JPlaton, jede Gesellschaft
wie ein selbständiger
Menach unter dem Bilde
des Menschenleibes er-?
schien* Sehr wohlthätig
wirkte diese ächte Grundansi
cht auf die Einheit und
Festigkeit aller ihrer geselligen
Verfassungen/4 [Ve#-<
gleiche hierzu ekenämelbs$

S< 175 i£i

S. i%7 f. „Die Renen-*
nung : Corpus, Corpora-,
tion, ist ganz, allgemein
und umfaf&t "alle Geselle

CORPORATION. 87

Schäften jeder Art, alle Ge-
meinfleiten, Collegien und
Genossenschaften (hetai-

xias)*£< ---- Obgleich

einige Gesellschaften ihrer
Natur und Stiftung nach
ein Körper (corpus), andere
eine VFahlgesellsehaft (col»
legitim), noch andere ei?
ne Gemeinde oder Gemeinheit
iunipersitas), genannt
wurden, so rinden wir doch
diese drei Benennungen oft
ohne allen Unterschied gebraucht
. Corpus zeigt in-
defs durchgängig eine am
Weitesten umjrassende Bedeutung
$ die beiden andere
Wo rter ab er geben ei gen t-
lich weitere Bestimmungen
jenes allgemeinen Begriffes
an.1.4

S* ±29 ß „Der Name:
Collegium 9 deutet auf den
Ursprung der Freimaurer-
brüdersohaft hin ; denn er
zeigt einen Verein an, dessen
Mitglieder durch freie
Wahl aufgenommen werden
, oder die durch gleiche
Gesetze (leges^ verbunden
sind. Dieser Name war
bei den Römern uralt und
sehr ehrenvoll.4^—« „Es
ist gewifs, dafs die ganze
Stiftung, Verfassung und
Einrichtung der römischen
Collegien von den griechischen
Priestergesellschaften
hergenommen war."

Ä 136—-138, ,yDif Gewohnheit
, die wir bei den
Baucorporatiprien des Mit-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0094