Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 89
(PDF, 112 MB)
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CORPORATION, CORPORATION. 89

Körper vereinte Gesammt-
heit (body), deren Glieder
rechtsfähig sind, Besitz zunehmen
und zu verleihen
(to take and grant),- oder
eine Versammlung und Vei>
feindung mehrer Personen
in eine Genossenschaft oder
Brüderschaft, wovon Eine
das Haupt und der Erste,
die'Anderen aber der Kör-
per ([der Leib}, sind, Beide
zusammen machen die Corporation
aus und dauern,
vermöge des untergelegten
Re.chtsb.egriffes (by üction
of law) , in stetiger. Folge,
fort u. s.> w.

Aufs er den vorstehenden
ist auch die nachfolgende
Stelle aus der auf S. 212—
343gelieferten „Sammlung
von Nachrichten aus engli-
und andern Schriftstellern,
welche das ununterbrochene
Daseyn der Freimaurerbrüderschaft
, vorzüglich
in den britischenlnseln, seit
der Römer Zeiten bis zum
löten Jahrhunderte beweis
sen und mehre einzelne
Puncte ihrer Verfassung
und Geschichte erläutern,"
belehrend. -—

S. 212/ „Ware auch die
Yorker Constitution nicht
in unsern Händen^ so würde
doch aus denu [vom Br.
Krause in .jenem Abschnitte
des Buchs] „aufgestellten
Nachrichten unwiderstreit-
bar erhellen, dafs die' Frei-
maurerbrüderschaft früher-

hin als CoUegia Fahrun und
Qaementariorum , dann unter
dem Namen derMasons
und Fi^ee- MasQns, seit der
Römer Zeiten stetig in den
b r i ti s chenlns ein b e stand
dafs diese Gesellschaft in
einer eigentümlichen freien
Verfassung, selbst mit
eigner,- vom Staate und
von der Kirche zugestände«*
ner Gerichtsbarkeit, die
Baukunst ausübte, zugleich
aber auch eine ihr eigen*
thümliche, von der Bau-
luinst unabhängige und
über diese erhabene, allgemein
menschliche Kunst-*
lehre undiaturgie in ihrem
Innern bewahrte und fort-
pflanzte, welche sichBeide
auf einen hohem Zustand
der menschlichen Gesellschaft
richteten, als der
war, welchen die damaligen
Religiongesellschaften
und Staaten gewähren
konnten ; ■ dafs die Frei-r
maurerbrüderschaft ferner
auchNichtbaukünstler, Kö-r.
nige, Reichsstände, hohe
Geistliche, Gelehrte unxl
Künstler aller Art, und
war nicht blofs zur Beförderung
der Baukunst, in
sich aufnahm ; -— dafs endlich
alle Könige von England
diese Gesellschaft^ wegen
ihrer Ausbreitung ir#d
ihres öffentlichen Einflus-»
ses , besondrer Aufmerksamkeit
werth geachtet und
sie entweder verfolgt, oder


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