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CORPORATION
CORPORATION 91
und der christlichen des Mittelalters
mit der Verfassung
und den Gesetzen und Gebräuchen
&ex Logen der ächten
und reinen IWasoney sind
folgende,
Drei Mitglieder machten
ein Callegium (S. 106) > so-r
wie drei Masoneh eine Xo-
ge\ Jene Ter eine hiefsen;
Genossenschaften, Brüder^
schaften (sodalltates j frei-
ternitates"), wie dieser * fel-
lowship, society, fratßrnity,
CS* 98, 1020 In den Ver-
Sammlungen der römischen
CJplIegien wurden die Vortrage
auf ähnliche Art, als
in den Logen, von den Re^
amten gehalten und die
Beschlüsse nach der Stimmenmehrheit
gefafst. (S.
135, 1620 — BieGolle-
gien hatten s owol bürgerliche
Patrone, (Schutzherren
,) als auch Schützgötter
und, als die heidnische
Gottverehrung abgeschafft
wurde, Schutzheilige, das
ist verstorbene, im Leben
fromme Menschen^ welche
die Kirche späterhin heilig
gesprochen hatte , so wie
die Masoneii des Mittelalters
und der Gegenwart in
den britischen Ins ein Patrone
, im Staate und die
beiden Johanneszu Schutz-
heiligen angenommen hatten
. (S, 99, 149> 153-161,
169 ■.&) ^- Jene verehrten
daneben einen Zunftgenius,
opferten ihm in weifsen
Kleidern, mit Weinspend em
und schwuren bei ihm
knieerid; wovon noch im
. heutigen ächten Freimaurerritual
mehre deutliche
Ueberbleibsale zeugen. fS.
171~174r)— Ueberhaupt
hatten sie eigenthümliche
gottes dienstliche Gebräuche
und eigene Priester.
(S. 99 f., 148-1500 Ebenso
haben noch heute die
Grofslogen von Schottland
und England einen Grofs-
caplan ; (s. die deutsche
Uebers. von „Lawrie's Ge»
s chi chte derFr eim aur er eir'4
S. 174, und die ^Gönsti*
tutions" ttci\^I%orthouch^
p, 314 und360 0 auch,
lassen die Logen in Eng*-
land von Zeit zu Zeit von
Geistlichen, die zur Rrü>
derschaft geboren, förmliche
Predigten vor sich halten
, von denen-viele im
Druck erschienen sind* ^-r-
Die römischen Corp oratio»
neu hatten angenommene
Ehrenmitglieder, JEhrenbe-
amten, (adlectas, honoratos,)
(S. 135 — 138, 153—161,)
auch MhrenfraueA (matro^
nas") (S, 147 f0 , \ ähnlich
den oben erwähnten ange^
nommenen Maurern desMit*
telalters und der Gegenwart
, wo seit 1717 alleLiO-
genmitglieder acceptedMa-
sons sind. — Ihre Versammlungen
und die dazu
bestimmten Orte haben mit
den JLogenpersammlungem
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