Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 123
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EDINBURG*

EDINBXJRa.: 123

iliren Sitz nach Edinburg,
wo sie zugleich den Titel
einer hönigl. Grofsen Loge
und eines Grofscapitets des
Ordens vom Hdrodom annahm
und dieDirectionder
höhern Grade sich vorbehielt
. Die [eigentliche, der
St. Johannis«! aurerei gewidmete
] Grofse Loge van
Schottland hingegen, die
sich daselbst im J. 1736 bildete
, als Wilhelm Sinclair
vonRoslin, Esq., bei Gelegenheit
seiner Entsagung
auf die erbliche Grofsmei-
sterwürde , 32 Logen; zu^
sammenherief, beschäftigt
sich lediglich mit der Leitung
der Logen von den
Johannisgraden. — Aufs
er diesen zwei Grofsen
Logen ist hier noch die St.
Johannisloge der heiligen
Marien - Capelle, die aus ihren
Archiven ebenfalls ein
hohes Alter, bis 1598 zurück
, beweisen kann. Siehe
KixwiNisrrNG, B.0 slin, Ma-
rietst - Capelle.

[Die vollständige Gesch.
der Grojsloge von Schottland
enthält Alexander Lawrie's
Werk: Geschichte der

Frei-Maurerei^iiiS.vtM (die
deuts che Ueb ers.: Freyb erg
1810, in gr. 8-;) worin auch,
S, 279 —299 > die Gesetze
und Verordnungen derselben
stehen, welche sich in den
„ActaLatomorum," T.II,
P? 22—39? in einer fr an-
4zÖs. Uebcrs. abgedrucktbe-

finden. In der „Hist.
de la fond. du Gr. Gr. de
France,u p. 135—137, stehet
der Auszug eines amtlichen
Schreibens vom 14.
Ocü' 1786? worin von dem
Grofssecretair der konigl.
GrofsJLoge von Schottland,
Br. de Murdoch, auf deren
Befehl, folgende Na chrich-
ten mitgetheilt werden. —
„Die hon. Loge vom He-
rodom**) oder vom heiL Andreas
3 die ihren Sitz in
Edinburghat, ist daselbst
vor undenklichen Zeiten

festiftet worden. Sie hat
ie Benennung: honigliche
Loge, angenommen, weil
die Könige von Schottland
vor Alters in Person den
Vorsitz in derselben hatten,
und weil sie fortwährend
den König von Schottland,
jetzt aber den König von
Grofsbritannien, als ihren
Großmeister betrachtet
hat.—r Yor dem J. 1720 war
die Maurerei durch widrige
Umstände in die Noth-

*) In der ebend- p. 173 —177

in englischer Sprache abge?
gedruckten Constitutions-
acte nennt sie sich selbst;
„the Grand Lodge of thß
Royal Order of th* Hkro-
dorn of JCilwinningya und
,,fAe Grand Lodge of thp
JUrodom*" Die Benennung
; Royal Gränd%odge,
ist eine im Spreejten und
Schreiben g^feluchliche
.A b küT?» ungi


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