Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 124
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134 EDINBURG.

EDINBURG

vrendigkeit versetzt, in der
Dunkelheit zu verharren;
und die königl. Grofse Loge
blieb lange Zeit in einen
tiefen Schlaf versunken. —
Im J. 173G stiftete Saint-
Clair^de Moslin zu Edinburg
eine Grofse Loge vom Or-'
den des heil. Johannes 7 auf
welche er die früher einigen
Gliedern seiner Familie
verliehenen Heckte auf
die Würde eines Grofsmei-
sters von gedachtem Orden
übertrug. Diese Grofsloge
begnügte sich mit dem einfachen
Titel einer Loge vom
Orden des heil. Johannes;
weil sie nur von einem blo-
fsenMeistermaurer, dessen
Vollmachten sieh nichtweiter
, als bis auf den dritten
Grad, erstreckten, consti-
tuirt worden war und sieh
folglich nur mit der symbol*
Maurerei befassen konnte;
und in dieser Lage ist .sie
fortwährend geblieben/4

„Erst einige Jahre nach.
1736 trat die königl. G-rafs-
logea.us dem Gewölke, welches
lauere Zeit hindurch sie
verhüllte, hervor. Damals
gewannen ihre Arbeiten
neue Lebhaftigkeit; und
sie beschäftigte sich seitdem
nur mit den Gegenständen
der h&hern Mau-
rerei; indem sie die Kennt-
nifs der symbol. Maurerei
der GrofsenLoge vom heil.
Johannes (a la Grande Loge
de Saint - Jeau) überliefs,

deren Mitglieder in, der
Fol^e zur königl. Grofsloge
zu treten pflegen, um in4
ihr zu den höheren Graden
befördert zu werden; und
so nimmt die Grofsloge vom
heil. Johannes Maurer in
die 3 ersten Grade auf, die
königl. Grofsloge hingegen
befördert diese, wenn sie
Meister geworden sind, in'
die hohen Grade." *)

Bruder Thory bezieht
sieb wegen der geschickt*

*) [In den Gesetzen der Grofsloge
(Cap, 3, Axt. 9) ist
ausdrücklich bestimmt:
^dass alle dex Joliarmis-
mäurerei fremde Grade
verboten seyn sollen; indem
die Gxade des Lehrlings
, Ges~ellen und Meisters
die einzigen wären,
welche von dex Grofsloge
anerkannt würden;" dann
im Cap. 13, Axt. 2: „rtei-
nevon dex Grofsloge consti-
tuixte Loge darf sich zu irgend
einem andernZ wecke
versaüimlen, als um die 5
grofsen Grade, der schotti-
sehen Maurerei (the three
great orders of Scotish Ma*
sonry ) , den Lehrlings
den Gesellen » und den
Meistergrad, als die einzigen
des alten Ordens vorn
keiL Johannes (being the-
ancient Order of S. - John),
zu extheilen, bei strenger
Ahndung und nach Befinden
bei Verlust der Constitution
, jedoch diejenigen
Versammlungen aus-
> genommen , welche Logen
angelegenheiten zum
Gegenstände haben.UJ


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