Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 128
(PDF, 112 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0135
428 EGAZ-MQNIZ.

EID etc

derGrofsen Loge ernannt.*)
Diese Würde» [eines Stellvertreters
, .neben dem de-
pu&wien Grofsmeister,] war
bis dahin noch nie von dieser
. Grofsen Loge eingefüh-
ret worden, [ist aW, nach
dbm Tode des Herzogs von
Cümberland, auch von dem
sodann zum Grofsmeister
erwählten Prinzen von, M ~a-
les, jetzigen Könige, von
4790 an dem damaligen Lord
liawdQn, jetzigen Grafen
von Moira, übertragen

worden.]

Egaz-Moniz war Grofsmeister
des 18öo zu Lissabon
errichteten Grofsen
Orients von Portugal , der
• jedoch nach wenigen-Jahren
schon wieder einging.,

Egxi5tto:n (Alexander
QrtAi votst) war im J. 4751
Grofsmeister der Grofsen
Loge von Schottland von
den altformigen Masonen.

Egypten ,* s. Aegypten.

Egyptisch; s. ägyptische
Maurekei.

Eheiw; s. Schlange,
auch Gewölbe.
/Ehrenbezeigui* ge-nt in
den Logen bestehen in gewissen
Ceremonien bei'm

*) [S. Noorthouck's Ausgabe
der Constitutions " vom
J. i784> P- 34* ^e<3« und p.
348? ingfeichen „tlieFree-
Masons - Calendar for
1306," (London; ingr.ß;)
p. 24,]

Einführen oder dem'Weg*
gehen besuchender oder
solcher Brüder , denen die
Logengesetze eine ihren
Graden oder Aemtern gern
äfse maurerische Auszeichnung
zugestehen.

Ehrenmitglied einer
Loge ist Derjenige, welcher
, zur Würdigung besonderer
Verdienste, ohne
die gewöhnlichen Geld abgab
en in derselben zu be-.
zahlen, duxcn em Diplom
dieselben "Vorrechte, wie
die activen oder zahlenden
Mitglieder, erhält. In den
meisten Logen haben die
Ehrenmitglieder nur eine
berathende Stimme und
können keine Beamtenstellen
bjeMeiden, als höchstens
die von Substituten.

Ehrwürdiger , [auch
Sehr Ehrwürdiger, ~— Tres-
Kene'rable, — Hight Wor-
shipfuH] sind die eigentlichen
Titel des Meisters vom
St. einer Johannisloge ; hin-
gegegen die Benennungen:
würdig, hochwürdig u. s. w.
gehören unter die Titulaturen
der Mitglieder von
den verschiedenen Graden.
S. auch Titulatur.

Eid oder Schwur (der)
ist die von jedem neuaufgenommenen
Freimaurer
mit vorgeschriebenen Worten
und Gebräuchen zu leistende
feierliche Verpflichtung
[solemn Obligation] zur
Verschwiegenheit über AI-


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