Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 130
(PDF, 112 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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iSO EID.

das heifst : Thue Nichts,
wovon du nicht überzeugt
hist, dafs es erlaubt und gut
seyl — Wo soll aber der
Schwörende diese Ueber-
zeugung hernehmen ; da er
von den Zwecken und Mitteln
der Gesellschaft noch
Nichts weifs, und dieselben
erst hinterher und nur
stufenweise erfährt ? Ja,
die Gesellschaft selbst kann
nicht einmal wissen,obDas,
wozu der dem Beitretenden
abgefoderte Eid verbindet,
nicht andern schon übernommenen
Pflichten desselben
widerstreite. Denn,
woher kennt sie alle diese
Pflichten ? Wie kann sie
sich ein Urtheil darüber an-
mafser*$ da Jeder nur selbst,
vor Gott und seinem Gewissen
darüber sicher zu ur-
theilen, im Stande ist?**
„Jener Eid ist also in
sich selbst null und nichtig,
sowol auf Seiten Derer, die
ihn nehmen; da sie kein
Rechthaben, ihn zufodern;
als auf Seiten Derer, die ihn

Ceben; da siediePflichtha-
en, ihn nicht eher zu leisten
, als bis sie vollständig
und genau von den Zwek-
ken und Mitteln der Gesellschaft
, und von den darauf
bezüglichen neuen Pflichten
, um deren Verträglichkeit
mit den alten zu beur-
theilen, unterrichtet sind.
Höchstens kann jener Eid
nur als ein bedingtes Ter-.

EID.

sprechen gelten,— bedingt
durch die Ueberzeugung
von der Güte der Gesellschaft
. . Hört nun diese
Ueberzeugungauf, so hört
natürlich und nothwendig
auch die dadurch bedingte
Gültigkeit d^s Versprechens

auf."--

Noch deutet Krug in prophetischem
Geiste an: „es
werde den Freimaurerorden
das Loos, von selbst
zu Zerfällen," im Ijaufe der
Zeiten unausbleiblich treffen
.4'— „Denn," setzt
er hinzu, „er mag. noch
so unschuldige nnd edle
Zwecke verfolgen, z. B.,
Unterstützung der Hülfbedürftigen
, höhere Befriedigung
des Geselligkeittrie-
bes, Ausbildung der wahren
Menschheit, Vervollkommnung
des bürgerlichen
und kirchlichen Lebens
u. s. w., so ist doch
nicht zu läugnen, dafs Will
diese Zweckesich durch öffentliche
Wirksamkeit nichi
minder und in mancherHin-
sieht noch besser, als durch
geheime, erreichen lassen,
und dafs daher ein besondrer
, im Verborgnen darauf
hinwirkender, Verein
wenigstens kein dauerndes
, — wenn überhaupt
ein jeweiliges, — Bedürf-
nifs seyn könne. Selbst
bei den besten Zwecken
also würde der Freimaurerorden
iein höchstes Lob


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