Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 134
(PDF, 112 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0141
134 EID.

EID.

sonderen Zwecke und auf
ihre eigentümliche Bestimmung
, sowie abgesehen
davon, ob sie wirklieb.
Geheimnisse, die sie zu
verheimlichen berechtigt
wäre, habe oder nicht."

„Werde aber zugleich
der Zweck und die Bestimmung
des Bundes berücksichtigt
, so erhelle die Unzulässigkeit
eines solchen
eidlichen Gelöbnisses noch
aus besondern Gründen.
Denn, diese Brüderschaft
sey, ihren eigenen ältesten
Kunsturkunden zufolge,,—
blofs der Keim und Anfang
e i n es r e i n m e n s ch Ii ch en Vereines
, der die Menschen, als
Menschm, zur Menschlichkeit
vereinen solle. Fasse
man nun den diesem Vereine
zum Grunde liegenden
ewigen UrbegrifF und sein
ewiges Urbild (seine Idee
und sein Ideal) in's Auge,
so sey er bestimmt,, sich als
einen Anfang des Menschheitbundes
zu gestalten,
welcher alle Menschen zu
einer Menschheit dieser Erdein
einem wohlgeordneten
Menschheitleben als ganze
Menschen vereinen solle/'

„Es würde mithin die
Freimaurer - Brüderschaft,
wenn I>ieses moglich, noch
ganz besonders verpflichtet
seyn, mit Sittlichkeit und
Recht in vollem Einklänge
zu bleiben, und sich jener,
der reinen Sittlichkeit widerstreitenden
, Mafsregel.
der Abnahme eines Versprechens
der Verhehlung ihrer
Geheimnisse zu enthalten
, um so mehr als eine
der Menschlichkeit und
Menschheit gewidmete Gesellschaft
, ihrer Eigenwe-
senheit nach, durchaus offen
^ offenherzig und offenkundig
, im Reden und Thun,
seyn müsse, wenn sie ihrem
UrbegrifFe entsprechen
und gedeihen solle."

Ziehe rnah aber ferner
hierbei den Ümstand in Erwägung
, ob die Freimaurerbrüderschaft
wirklich zu
verhehlende Geheimnisse
habe, so sey die Frage; ob
a sie im Besitz eigener, der
übrigenMenschheit verborgener
, ewiger Wahrheiten,
oder Erkenntnisse, und allgemeiner
Kunstfertigkeiten
sey? — zu unterscheiden
von der Frage; ob sie in
ihrem Eigenleben , das
heifst in ihrer ganzen individuellen
Einrichtung und
Wirksamkeit, etwas Eignes
habe, welches zu verheimlichen
erlaubt , gerecht
und nützlich sey? u

Was nun insbesondre
den Besitz allgemeiner, allgemeinmenschlicher
, ewiger
Wahrheiten und Er«
kenrvtnisse , sowie allgemein
menschlich er Kunstfertigkeiten
, in derEeben-
kunst oder sonst in einer
guten Kunst betreffe, so


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