Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 135
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0142
EID*

EID. 13,5

habe die Freimaurerbrüderschaft
deren keine; und
es sey von dieser Art in ihr
durchaus nichts zu Verheimlichendes
vorhanden.
Ewige Wahrheiten aber,
die der Menschheit heilig,
die zu ihrer Ausbildung
wesentlich sind, deren Ausbreitung
soeben zu dieser
Zeit noth ist, und deren
Erkenntnifs sogar ohne die
Mittheilung Perer, welche
das Verschweigen .derselben
fodern, aus eignen
Kräften zu Stande gebracht
werden kann und soll, ewige
, der ganzen Menschheit
gehörige, Wahrheiten verschweigen
wollen} und eine
solche /Verschwiegenheit an~
geloben , sowie von dem
Unbesonnenen eine solche
Verschwiegenheit fodern,
Das sey eine Sünde wider
den heiligen Geist, — wider
das Gött liche und Heilige im
3fenschen. — Was ein Jeder
von ewigen und zeitge-
mäfsen Wahrheiten zu verschweigen
habe, das müsse
er selbst in seinem Gewissen
ausmachen; darüber
den freien Menschen zu
bevormunden , und ihm
hierin f Fesseln anzulegen,
dazu habe kein Mensch ein
Recht.u

„In Bezug auf den Gegenstand
der zweiten Frage
fehle es dem masonischen
Bunde sogar an einem eigentlichen
, aiich nur summarischen
, Lehrbegriffe;
ja, selbst die überlieferten
Symbole bilden in keiner
Hinsicht ein genügende»
organisches Ganzes."

„Da aber die Freimaurerbrüderschaft
, gleich jeder
Gesellschaft, ein eigentümlich
es, s elbs tandi ges,
individuelles Leben habe
und führe , so werde ohne
Zweifel jedem Mitgliede, in
Folge der persönlichen Vertraulichkeit
und vereinten
persÖnl. Werkthätigkeit,,
sehr vieles Persönlich-Individuelle
oder Eigenlebliche
bekannt; es betreffe nun
entweder dieeinzelnenMit-
glieder, als Menschen überhaupt
oder als Mitglieder
des Bundes, oder einzelne
Logen oder Logen vereine,
als Gesellschaften. Dieses
Persönlich-Individuelle nun
mache, nach den Grundsätzen
der Sittlichkeit und
des Gesellschaftsrechtes, *)
für die Freimawrerbrüder-
schaß, sowie für jeden Ge-
sellschaftverein, das Gebiet
Dessen aus , was jedes Mitglied
sowol nach Außen, als
nach Befinden auch nach fn~
nen des Bundes, geheim zu
halttm, oder vielmehr nicht
zu offenbaren, verbunden sey,
jedoch mit der wesentli-

*) S., »chis Urbild der Menschheit
; ein Versuch von K.
Ch. F. Krause," (Dresden,
18" ; in gr. 8;) 5.501-503.


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