Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 136
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0143
136 EID.

EID

eben Weit erb estimmung
und Beschränkung; dafs das
geheim zu haltende Persönlich
-Individuelle mit dem
Bestehen andrer menschlicher
rechtgemäfser Persönlichkeit
und Individualität,
jils d a ist mit dem Bestehen
des Staates , des Familien-
bundes, der Freundschaft,
und jedes andern Vereins
mim Guten, nicht rechtswidrig
und unvereinbar
streite oder dasselbe beeinträchtige
. — "Solcherlei
Persönlich - Individuelles
geheim zu halten, sey jeder
Mann von Sittlichkeit
und Gerechtigkeit, von
Ehre und Liebe, von selbst
verbunden; und es bedürfe
zu dieser Verbindlichkeit
überall gar keines besondere
Versprechens, weder
in gewöhnlicher Form,
noch in Form eines Eides.u
,, Aus dieser Ursache
sey die Freimaurerbrüderschaft
blofs befugt, jedem
Aufnahmlinge offen zu erklären
; dafs sie die Verheimlichung
allgemeiner
Vernunft Wahrheiten und
allgemeinnützlicher Kunstgeschicklichkeiten
in keiner
Hinsicht verlange, sondern
blofs die rechtmäfsige
Verschweigung rechtmäfsi-
ger persönlicher individu-
ellerDinge, sie mögen nun
einzelne Mitglieder, oder
irgend Theile des Bundes,
oder den ganzen Bund, betreffen
, und zwar auch hin-
sichts dieser nur insoweit^
als deren Verheimlichung
mit keiner andern Pflicht
des Menschen überhaupt
und als eines Mitglieds der
ganzen Menschheit, und
des Staatsbürgers, des Ehegenossen
und des Freundes
streite.u

,,Durch eine solche Erklärung
würde, seiner Ue-
berzeugung nach 7 die Brüderschaft
nicht nur der Fo-
derung reiner Sittlichkeit
strenge Genüge thun, sondern
sich auch jedem sittlichen
, gewissenhaften Menschen
und jedem gerechten
Staate achtbar darstellen;
sie würde führohin nicht
mehr durch die herz trennende
Anmafsung des Geheimhaltens
und Geheimlebens
dem Bestehen des vollen
Vertrauens in Ehe und
Freundschaft gefährlich erscheinen
; und Männer von
völliger sittlicher Mündigkeit
und Freiheit, und von
gereiften gesellschaftlichen
Einsichten, würden in Zukunft
nicht mehr, wie jetzt,
durch die Anmuthung eines
dem Sittengesetze widerstreitenden
Versprechens
der Verheimlichung von ihrer
Mitgliedschaft zurückgeschreckt
werden; und insonderheit
würde sie die
Staaten in Zukunft nicht
mehr, sowie zeither wirklich
, durch eine eigne That-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0143