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ENGLAND
ENGLAND. 153
auch künftig in jedem Jahre
, anzugeben; worüber
eine Urkunde auszustellen
und diese in der Gerichts-
steile niederzulegen sey.—
Diese Klauseln, wodurch
im Grunde die Errichtung
•neuer Logen in Grofsbri-
tannien verboten worden
ist, nebst den Formeln zu
der Urkunde und zu dem
darüber aufzunehmenden
Protocolle, stehen in ^,Frestorfs
Illustration^,cc ed.
1812, p- 349—352, und in
„the Free-MasonVPocket-
Book for the Year 1800,u
V- 153 seq. Sietie auch
im m" '1
„Lawrie's Geschichte" u. s.
w., deutsche Uebers., S.
246 — 252, „l'hist. de la
fond. du Gr. Or. de France/'
p« 326 seq., und „Acta La-
tomorum/4 T. 1, p* 202 seq.
Der Verfasser des Artikels
: Free-Masoiiry, in der
„ Encyclopaedia Britanni-
ca/c Vol. XII, (Edinburgh,
1815; in 4; p. 639—668;)
oder vielmehr Lawrie / aus
Dessen„Geschichteu dieser
ganze Artikel» wörtlich entlehnt
ist, Cs-102—104 der
deutschen Uebex'setzung)
rühmet, im Gegensatze der
gefährlichen Neuefungen,
welche die Freimaurerei in
Frankreich und anderen
Ländern des festen Landes
erfahren, S. 663 von den
Logen Britanniens : sie
hätten die Grundsätze der
Zunft in ihrer ursprünglichen
Einfalt und Vortrefflichkeit
beibehalten," und
äufsert darüber noclrFolgendes
. 1—
„In Britannien, wo der
Orden weit länger, als in
irgend einem and ern Lande,
bestanden hat, wurde seine
Geschichte nie durch Erzählungen
von blendenden
Verdrehungen (glaring eor-
ruptions) oder schädlichen
Neuerungen befleckt. Man
richtete seine Aufmerksamkeit
mehr auf den innern
Ge|ält des Ordens, als auf
seine tefseren * Gebräuche
(dbservancesj; und Äe dortigen
Logen glichen weifc
mehr blofsen Zusammen^
künflen zu mildthatigen
Zwecken, als prachtvollen
und glänzenden Versammlungen
. Bei den Segnungen
einer freien Staatsverfassung
, und im Genüsse
jeder Freiheit, die nicht an
Zügellosigkeit gränzt, kommen
die britischen Maso-
nen nie in Versuchung, in
ihren Logen religiöse oder
politische Erörterungen anzustellen
. Die Freiheit der
Presse setzt sie in denStand,
ihre Meinungen, wie neu
oder seltsam sie seyn m#-
gen, in den weitesten Uü-
lauf zu bringen; umä sie
sind, wenn sie auck <3ie in
ihrem Lande eing^fihfte
Religion öffentlich augrai-
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