Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 157
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0164
ERKENNTNISSSTUFEN

ganges der Brüderschaft b is
auf unsere Zeiten endigt.
.— Diesem, in Abschnitte
eingetheilten, reellen und
wahren Unterrichte mag
immer eine auf die edleren
Gefühle des Menschen berechnete
Initiation von rein-
moralischer Tendenz , in
der Nichts versprochen, auf
nichts Höheres hingewiesen
, Nichts unerklärt gelassen
wird , vorausgeschickt
werden. Der Unterricht
der Erkenntnifs-
stufen erleuchtet den Verstand
und verwahrt ihn vor
Verirrurigen; die Initiation
erwärmt das des Guten
empfängliche Herz , legt
demselben das Wesen der
Freimaurerei näher und verwahrt
es vor Erkaltung/4

„Wahr bleibt es indessen
, dafs man diese Er-
kenntnifsstufen mit Fug,
Hecht und Wahrheit die
eigentlichen höheren Grade
nennen könnte; aber, warum
sich einer Benennung
bedienen, welche, ihres
verhafsten NebenhegrilFes
wegen, in der Seele des unterrichteten
Maurers einen
höchst unangenehmen Eindruck
immer wieder erneuern
und gleichsam verewigen
mufs, und die den
weniger unterrichteten so
zu einer Verwechselung
des Gleisenden init
dem Wahren verleiten

kann?" Vergleiche livhere
Grade!

„In dem „Constitutions-
Buche der GroIsen Provha-
z ial-Eoge vonHamburg und
Nieder - Sachsen u (Hamburg
ibQi; 80 sind über
die Kennt nifsstufe, welche
bei den unter der Constitution
dieser Grofsloge ar-
beitendenLogen eingeführt
ist, S. 115—119 nachstehende
Bestimmungen enthalten
. —

,,1) So weise es im Jahre
1790 war, alle sogenannten
höhern Grade auf immer
abzuschaffen, weil sie,
insofern man sie als eine
Fortsetzung der Frei mau
rerei ausgiebt, ein Werk
der Täuschung sind, so hat
doch auch die Erfahrung

feiehrt, dafs nicht alleBrü-
er sich mit den vortrefflichen
Lehren in den drei
Graden, welche, nebst der
Constitution, den Geist der
Brüderschaft enthalten, begnügen
und wähnen, dafs
dieses oder jenes System
bewundernswürdige oder
gar übernatürliche Kenntnisse
besitze. Um solche
wifs begierige und dabei
gute Brüder, die es ernstlich
mit der Freimaurerei
meinen, vor aller Sehwfe«
merei und ihren urjzIfe|iÄn
schlimmen Folgen ,..jskVgewahren
, ist eineKeantnifs-
stufe errichtet WQ^im

zu


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0164