Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 160
(PDF, 112 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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160

KRKENNTNISSSTÜFEN.

ler gestellet Dieses in der
obigen Stelle aus den,,Eleu-
sinien" zu; ja, es ist offenbar
, dafs er sowol durch
seine Erkenn tnifsstufen,
als auch, und noch mehr,
durch seinen Bund scLenti-
fiachtr Freimaurer, (s. diesen
Artikel!) eben die Veredhing
des Logenwesens
durch Herstellung der alten
achten Freimaurerei in der

Brüderschaft beabsichtigte
„"Was die Kenntnifsstufe
des Bruders Schröder betrifft
, so ist der wesentliche
Einflufs, den dieser
Verein auf die Regierung
und Bildung der Logen und
<3röfslogen gevr innren inufs,
schon 4aram$ jj&.dUtgopiei-
n#n, noch ohne alle Hinsicht
auf die wirklich vor
Augen liegende Erfab rung,
zu erkennen, „dafs," der
Verfass ungu 1 künde nach,
„ der Provinzialgrofsmei-
5ter, der deputirte Grofs-
meister, die Grofsaufseher
und die Meister in den
Stühlen der Einzellogen die
gehorncn Mitglieder der
Kenntnifsstufe s ei n sollen;"
wogegen, vielleicht nicht
ohne bestimmte Absicht,
die Aufseher der Einzelloge
n, — welch©, die Rechte
der Gemeindfy:ij*i/er die et-
wanigen Anmaßungen und
Hechtverlet'/Auigen des Vorsitzenden
Meisters zu vertreten
, "befugt sind,'— ausgeschlossen
werden."

„Jede Vereinigung zu Berichtigung
und Erweiterung
maurerischerErkennt-
nifs ist, insofern sie diesen
Zweck erfüllt, zu -billigen;
und ihr Ein Hufs auf dieRe-
ierung und Höh erb il düng
er Logen ist, sofern er auf
bessere Einsicht sich gründet
und die gesetzmäßigen
Formen der Logenregierung
nicht verletzt, an sich
rechtmäfsig und wohltha-
tig: nur sollte dieser Unterricht
in den Logen selbst
allen Brüdern ertheilt, es
sollten die geselligen Forschungen
als ein besonderer
Zweig der Logen thä-
tigke.it selbst betrieben und
zur Mitgliedschaft bei der
Kenntnifsstufe sollte nicht
erst eine neue „glückliche
Ballottage" als Bedingung
gesetzt werden. Und obgleich
die am Schlüsse des
Ersten der oben angeführ-
tenPuncte ihrer Verfassung
stehendeBehaup tung; ^dais
auf Mittheilung der in dieser
Kenntnifstufe befindlichen
Erkenntnisse die Bruder
der Johannislogen,u aus
den dort.angegebenenGrün-
den, „kein" äufseres, gesellschaftliches
„Recht haben
, u allerdings gegründetist
: so wird dennoch
jeder gründlich denkende
und von den Vorurtheilen


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