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212 FESSLER.
reicht• die • Gewalt nicht;
und die Brudergleichheit
sträubt sich amStarksten gegen
alle Auszeichnungen.u
„Was. Fcfsler von den
häufigen Streitigkeiten erzählt
7 ist äufserst merkwürdig
, aber gewifs nichts
Seltenes. Fast eine jede
Loge wird Belege liefern.
Da bekanntlich an sehr vielen
Orten Personen aus den
höhern Ständen weit selte-
ner, als ehedem, in geheime
Verbindungen treten
oder darin bleiben,* diese
aber gewöhnlich die meiste
äufsere gesittete Bildung
zu besitzen pflegen: so werden
natürlich genug die
Ausbrüche der Streitigkeiten
viel derber. Ein paar
Beispiele, dafs es in der
Loge, ehe Fefsler hinzutrat
, ungefähr so herging,
wie auf der Synode zuEphe-
sus, sind schon erwähnt.
Herr Pichte glaubte irri^
wie angeführt wird , sich
durch eine Rede Fefsler's
beleidigt, hielt darauf in
der folgenden Loge auch
eine Rede, in welcher er
$en Andern geradezu boshaft
nannte. — Ein Bruder
soll, (Abth. 2, S. 100,)
von Fefsler zu vier oder
fünf andern Brüdern im Logen
garten gesagt haben:
„„Fefsler sey ein Racker,
eine Canaille, welche todt-
geschiagen zu werden verdiene
."" —
„Ein Zug, freilich ganz
FESSLER.
anderer Art, aber ebenso
wenig die Bruder - und
Menschenliebe ehrend, ist
folgender. " — (S. Abth. fr
S. 76—82-f) „Der Geburtstag
des Meisters vom St.,
Sei dicht 3 wurde von der
Loge gefeiert. ([Beiher ist
an merklich, dafs Mutter^
'gjFrau, Kinder, hereingeführt
wurden, auf seidenen
Stühlen safsen, — dafs der
Eitelkeit der Familie sehr
geschmeichelt , die beliebten
Rührungen durch Reden
, Blumenkränze, Gesänge
, erweckt wurden,—-
Thränen flössen.) Die ganze
Familie wurde bei'm.
Gastmahle freigehalten und
bei'm Heimkehren, hämisch
enug, von einigen Brti-
ern die Anmerkung gemacht
: Schlicht habe das
Fest, was der Loge so viel
koste, nicht annehmen sollen
. "
„ZweiFIauptquellen des
Geistes der Zwietracht im.
»Innern der Orden sind Jte-
gierungmehij und noch viel
mehr der Neid gegen die Regierenden
, und dann das
Bestreben nach pecuniären
Vorth eilen ^ und noch mehr
der Argwohn gegen dieses
Bestreben. — In einem jeden
vom Staate angeordneten
Collegio wird ein gewisses
Prinzipat im Allgemeinen
oder in einigen Beziehungen
Einzelnen zu
Theil werden. Auch hier
zeigt sich unfehlbar das Be-
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