Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 303
(PDF, 112 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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FREIMAUREREI etc. FREIMAUREREI%tc 308

sieht nach, wirklich vorhanden
und leicht zu finden
- "

„Bruderliebe, wechselseitige
Unterstützung, PVohlthätig-
leit, Liebe fär's Vaterland,
JZtitfernimg von, schädlichen
forurtheilen des gemeinen
Haufens s Standhaftigkelt,
Gerechtigkeitliebe, Ausschlie-
fsung aller eingebildeten Vorzüge
des Ranges, des Standes
und der Geburt, Gleichheit
aller Derjenigen, die sich den
]Sfamen: Bruder, geben, —
kurz, die strengste Ausübung
aller jener Pflichten, die den
wirklich grofsen, den biedern,
den edlen Mann bilden, -—
die Verbindung solcher biederer
Männer als Menschen,
—r alles Dieses sind Vorschriften
, sind Grundgesetze
, die allen Logen heilig
sind, wenigstens von
keiner bestritten werclifi |
denn, inwiefern sie zur wirklichen
Ausübung gebracht
werden, Das ist freilich eine
zweite Frage, worauf es
aber hier, wo es nur um die
Festsetzung der ohjeetiven
wesentlichen Eigenschaften
der Freimaurerei zu thun ist,
nicht ankommt; da hingegen
in anderm Betrachte die
Ausübung aller dieser Vorschriften
unstreitig mehr,
uls wesentlich, ist/'

„„Wenn aber, uu wirft
man ein, „„die Maurerei
keinen wichtigernEntzweck
hat, als den angeführten, seist
sie überflüssig; weil man
alles Das, was man als wesentliche
Bestandteile derselben
angiebt, ebenso gut
in Erfüllung bringen kann,
wenn man auch kein Freimaurer
ist." "

„Wollte man die Freimaurerei
, wie wirklich Viele
thun, als etwas Selbständiges
, als% etwas auf unveränderliche
ewige Gesetze Gebautes
j— vonßeher Bestandenes
, ansehen, so würde
dieser Einwand weit mehr
Wahres enthalten, als wenn
man die freimaurerische Verbindung
als etwas Conven-
tionelles betrachtet, welches
sie wol unstreitig ist. Das,
was ich als wesentliche
Unterscheidungzeichen der
Freimaurerei von andern ge-
s ells ch a f tli c h en Verb in dun -
gen angegeben habe, bezieht
sich theils auf Handlungen,
auf * Xtigenden einz
Menschen oder Mitglieder,
theils aber auf PVir%ungen?
auf das Ganze. u

„ Was diese Handlungen
betrifft, so ist es zwar keinem
Zweifel unter worfen,
dafs wir zu denselben ebenso
verbunden sind, dafs nrii§
sie, einzeln betrachtet, elb#ä*»:
so gut ausüben konne/i^
mögen Freimaurer seyn., oder
nicht: aber unser Wirkungkreis
wird zu weit jttiÄge-
dehnt seyn und die Atomen'*
(Sonnenstäubchen, untheil-
baren Körperchen) „unsres


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