Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 310
(PDF, 112 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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310 FREIMAUREREI etc. FREIMAUREREI etc.

1) In dem „Auszuge aus
der Fundamental- Constitution
der grofsen Mutter-Loge
Royale York zur Freundschaft
,a dem Anhange der
Schrift: „Die gute Sache
der Freymaurerey in ihrer
Würde dargesteilt, u (Zül-
lichau 1798; gr. 8;) S. 85
— III, befinden sich folgende
hierher gehörende
Stellen. —

S. 88 f. Wohlthätigkeit,
im ausgebreitetsten Sinne
des Wortes, erkennt, die
grofs« Mutterloge R. Y. z.
Fr. für den einzigen ächten,
reinen, erlaubten G-rzmd-
zweck der Freimaurerei; und
sie bemühet sich, denselben
zu erreichen, indem si£, alle
Übel, welche die Menschheit
drücken, die geistigen
sowol, als die körperlichen,
durch erlaubte, das ist, mit
den Gesetzen der Moral und
des Staates innigst übereinstimmende
, Mittel zu vermindern
, trachtet. — Sie
verabscheuet den verderblichen
Grundsatz einiger neueren
Corporationen: der
Zweck heiligt die Mittel, und
verpflichtet sich hiermit für
alle zukünftige Zeiten, sowie
für alle gegenwärtige
und zukünftige Mitglieder,
dafs sie nie zur Erreichung
auch des heiligsten Zweckes
ein anwenden oder

die Anwendung zulassen
wolle, welches entweder
an sich, oder in den gegebenen
Umständen, den Gesetzen
der Moral oder des
Staates zuwider wäre."

S. 90 f. „Da alle achte
Aufklärung lediglich nur
durch eigne Vernunftthätig-
keit erzeugt und erlangt werden
kann, auf jedem andern
Wege hingegen nur die Zahl
unbesonnener und für das
allgemeine Wohl gefährlicher
- Nachbeter vermehrt
wird ; da zugleich die sogenannten
Aufklärer immer
mehr sich seihst, als die
Wahrheitund dasMenschen-
wohly suchen 5 so erklärt
die grofse Mutterloge R. Y.
zl Fr. hiermit nachdrücklich
und fest, dafs sie nie.gestatten
werde, die sogenannte
Verbreitung der Aufklärung
in ihren Zweck oder
in ihreMittel aufzunehmen."

„TDieser Bestimmung des
Grundzweckes gemäfs, erkennet
sie die Freimaurerei

1) für eine Schnieder Ver*
nunft und der Sittlichkeit, in
welcher sich ihre Mitglieder
—" (zu dem Zwecke der
Menschheit und derMensch-
lichkeit, cfes ist, zur reinen
sittlichen Güte und Glückseligkeit
) *) ~ bilden;

2} für eine Erziehung ah~
st alt für die Welt zur Fer~
nunftmafsigkeit und Sittlich*

*) Zusatz Fefsler's in der hier
auf der folgenden Seite angeführten
Hede, S. 23« *
Anm, des Her ausg.


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