http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0320
FREIMAUREREI etc. FREIMAUREREI etc. 313
Kein Bild, eines strengen
Bichters oder des Verlustes
beträchtlicher Vortheile
wirkt der Versuchung, sie
zu übertreten, entgegen.44
„„Du thust, Was du wollen
sollst, dafs es* von Allen
geschehe. Du thust,
Was deiner, als rechtschaffenen
Mannes, würdig ist,
und Was du von jedem Andern
als Bedingung deiner
Achtung foderst. Du entehrest
dich seihst vor dir untl
vor Andern , verleugnest
deine Würde als gemeinschaftlicher
Gesetzgeber,
wenn du Das, was du dir
und allen übrigen ais-Gesetz
aufgestellt hast, nicht erfüllst
. 44 44 — Diefs ist der einzige
Gedanke , der die Seele
des* Maurers beherrscht,
wenn » er im Kampfe zwischen
den Fodorangen seiner
Selbstsucht und dem Gebote
der Mattrerpflicht entscheiden
soll; und nur dieser
Gedanke hat die Kraft,
eine wahrhaft gesetzliche
Gesinnung zu begründen,
die dann den Willen des
Mannes auch dort bestimmt,
wo ihn * die Bürgerpflicht
auffodelt, seine eigennützigen
Zwecke dem Gesetze
des Staates aufzuopfern/* —
Vgh Fefsler* s* „Versuch eines
aligemeinen Maurer-
uud Logehrechtes," inglei-
eben JJessen Aufsatz; „der
Maurer als Erzieher der
Menschen betrachtet," welcher
sowol in den „Jahrbüchern
der Gr. Loge R. F.
z. Fr. in Berlin," (179$*)
S. 95—125, als auch» in
etwas abgeänderter Form»
unter der Aufschrift; „der
Beruf des Freymaurers,fc<
in seinen ,, sänimtlichen
Schriften über Freymaure-
rey," (ate Aufl., igo5,) S.
143—167, abgedruckt stellt!
Später bestimmte FpfnUr
den Begriff: Freimaurerei,
in der „Eunomia/* Jahrgang'
1802, in dem Aufsatze:
Geheime Gesellschaften ,46'
(S. 14—34,) — wieder abgedruckt
in den ,,sännntK-
chen Schriften/4 B.2, Abth.
2; S. 304y'320,;— dahin;
dafs sie, ihrer eigentümlichen
Bestirrfrfittngf nach, für
die Mitglieder eine Schule
der Rechtlichkeit und' Qmetz-i
lieh L-ei t durch ^Einsicht und
Angewöhnung sey,44 in dem
3ten Bande der „ särrnntli-
chen Schriften,'4 oder in den
freymrmrer. Briefen ' juiä
Kl ein wall,4 4 (Freib erg,1807,)
aber tlieüs so, wie wir zu
Anfange des gegenwärtigen.
Artik. S. 274,'Sp. b, u. S. 270
gelesen haben, thells in dem
Elementarunterrichte; auf S.
95-115 folgeädermafsen. —
„„Was ist, nach der Idee
und Bezeichnung der Stifter
, die Freimaurerei an
sich? iti{ — Ein. Licht, welches
unscni Glauben richtet
und leitet > eine B'ichttchnur,
welche umere "Ilämdlmigen
regelty und einVBänd, welches
uns im WuUde mit allen
Menschen erhält; also; ite-
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0320