Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 368
(PDF, 112 MB)
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368 GEHEIMNIS?*.

GEHEIMMSS

B. 2 der neuen, . Abth. 1,
S. 98, Note a > zu der 5ten
Vorschrift der Korher Constitution
: „Treulich, habt

ihr--gegen Jedermann,

d.er kein Bruder ist, die
Merkmale geheim zu halten
;u bemerket. —

„Da die alten Zunftmaurer
in der Ptegel nicht schreiben
konnten , auch ron verschiedenen
Volherti waren, also nicht
einerlei Sprache redeten; so war
es nothwendig,, si<fe .-gew
heim zjl, l|gJtencCe Mrkennzeicjien
' üüM Merkmale äfcü lehren. Da
die Kenn'trtifs dieser Merkmale
keinem rechtlichen Niclitmau-
xer Etwas nutzen, wol aber
dem imrechtlichenVeranlassung
werden konnte, sich in die
bürgerlichen Rechte der Brüderschaft
einzuschleichen; so ist
«das Geheimhalten dieser Meri-
3nale unter den damaligen Zeitumständen
, und in Umsicht auf
die ausübende Baukunst und die
.Erhaltung der Zunft, durchaus
•rechtlich. Heutzutage hingegen
fallen diese Rücksichten bei
misrar Britderschaft weg; denn,
durch diese Erkt nnzeichen finden
sich nicht mehr Mitglieder
'feiner bürgerlich privilegirteji Gesellschaft
von Bauleuten zusam-
jnen > sondern Theilnehmer an
killet Verbrüderung, die alles
3tem chliche um fassen soll. Dali
er kann das Anselm unserer
Vorfahren ♦ die in einem ganz
andern Falle waren , als wir,
für die heutig? Verheimlichung
der Erkennzeichen nicht angeführt
werden, sondern der heutige
Zweck der Brüderschaft,
und ihre heutige Lage gegen
die Menschheit, mufs einzigen
tscheiden, ob überhaupt noch
dergleichen geheime Erkennzeichen
nötliig und xechtgejjiäfs
sind.<{

Werin ferner in Einer
der andern alten Pflichten,
(charges) welche der Yorker
Const. angehängt sind, vorgeschrieben
wird: „Bei allen
Beschlüssen, welche in
den jLogen gefafst werden,
soll man die alten Regeln
und Grunzen der Verschwiegenheit
(Marks of'Secrecy)
vor Äugen haben;cc (s.eben-
das. S. 112!) so merkt Krause
dazu an: /

„ Was auch hier unter den
Marks of 6'ecrecy zu verstellen
seyn mag, so können doch.alle
solche Verfügungen nur solange
unangetastet bleiben, als sie,
uüter andern Umständen, "Völ-
körn und Zeiten, wirklich noch
Zuträglich sind. Die Baukunst
hat freilich, sowie unter andern
auch die Physik, die Chemie
und die Algebra , das Schicksal

fehabt, zum Theil noch bis in
ie nächstvorigen zwei Jahrhunderte
hinein, von sogenannten
Jtdepten als Geheim nifs
(mysterium, arcanum) behandelt
zu werden; und die Kunst\
Steine zu formen, (t'art de ia
coupe des pierres,) mächte, nach
der ausdrücklichen Erklärung
der englischen und der strasburger
Constitutionen, das vorzüglichste
Geheimnifs der Freimaurer
aus. Das Licht der Vernunft
in der Wissenschaft hat
aber das Geheimhalten in den
genannten Wissenschaften verscheucht
; und seitdem machen
sie Riesenfortschritte. Ein Ahnliches
wird der Freirnaurerbrü>
derschaft wiederfahxen^ wenn
und sofern sie sich zu dem o ffenen
Menschheit bun de läutert


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