Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 407
(PDF, 112 MB)
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GESETZE etc. 407

Aus der Geheimschrift;

Unterricht der Gesellen
,- " Jena, 1815; gedruckt
hei Wesselhöft 9
in 8 j S. 11.]

[Tn dem Fragstücke zum
ersten Grade des königl. Ordens
pom Herodorn wird als
Ursache, aus welcher fünf
.Brüder Gesellenlöge bil-
den, angegehen:

7,1) weil es 5 Abschnitt &
der Zeit gieht, nach welchen
wir unsere Handlungen einzurichten
haben; nämlich:
Minuten , Stunden, Tage*
Monate und Jahre;"

,,2) weil es 5 Ordnungen
in der Bauhan t gieht, welche
die Gebäude zieren und
verschönern; nämlich: die
toscanische, die dorische, die
-ionische, die corinthische und
die zusammengesetzte ;tc

3) weil es 5 Puncte in
der Meisterschaft gieht, welche
die Maurer vereinigen
öder vereinigen sollen; nämlich
: Hand in Hand, Fufs
an Fufs, %Wange an lWange,
Knie an Knie und die Umar-
mutig."}

Gesell (per schottische
) ist der vierte Grad des
Zinnendorfer Systems.

Gesetze, Constitutionen
, Statuten', Satssuji-
gen, Pflichten, öä^d-

nun gen , VeROBDWUW0en,

Regeln, Vorschriften
(die) der Freimaurer.
Die Freimaurerhrüderschaft

hat nicht nur von Alters her
überlieferte Grundgesetze
(old Charges, — Obligations
generales) ; sondern es pflegen
auch die verschiedenen
Grofscn Logen ihren Verhältnissen
, LocaÜtäten und
Systemen angemessene Ad-
ministrationgesetzc u. Verhaltungvorschriften
oder
Ftliehten der Beamten und
Mitglieder festzusetzen,
nach welchen die von ihnen
abhängenden einzelnen Logen
die ihrigen einzurichten
haben. Das erste Gesetzbuch
dieser Art, welches im
Druck erschien, war das
Constittitioxienbuch derGro-
fsen Loge von England
(siehe Anderson nnd£oN-
stitutions!) und hat den
meisten seitdem entstandenen
Logen bei der Verfertigung
der ihrigen zum Vorbild
gedient.

' [Unter den vom Br. .Krause
he raus geg. und mit erklärenden
Anmerkk. erläuterten
drei Kunst Urkunden ist die
im Jahre 920 angenommene
Yorker Constitution oder G«-
setziirkuiide der Maidosien, in
England (s. unten den Art.:
York!) die drittes Uber
den Inhalt dieser vom Prinzen
Edwin den Brüdern
Maurern vorgelegten Pflichten
( Charges, —> Grundgesetze
) führt Krause Folgendes
an. —

„Die erste bis vierte handele
von dem allgemeinmenschli-


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