Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 409
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GESETZE- etc.

GESETZfrete. 409

senhrit nach Alles, ganz einfach stitution. Neues und zugleich
und klar, in unsrtr loxker Con- Brauckbares, der Weseniu-it der

len Menschen sollte er den deutlichsten
Begriff davon haben,
daf. Gott die Dhijje in der Welt
nicht ho , wie der Mensch , ansieht
-1 ; denn, der AI frisch richtet
seinen ßiiek auf den aufsem
Schein, Gott hingegen atzt' das
Herz. EixiMa'on ist daher ganz
besonders verbunden , nie Dem
zuwider zu handeln, was ihm sein
Gewissen vorschreibt. Mag auch
die Religion eine? Menschen oder
seine VV eise T Gott zu verehren,
seyn, welche sie will, so seh Ii eist
sie ihn doch nicht vom Orden
aus , wenn er nur an dem preiswürdigen
Baumeister des Himmel
» und der Brde glaubt und
in seinen Handlungen den heiligen
Obliegenheiten der Sittlichkeit
entspricht." fVgl. hierzu ■
oben S.250!) „Bit Masoaen trer-
knüpfet mit den Tugendhaften .
von jeder Glanbeipäherzeugimg
das feite und reitzettde Band der
brüderlichen Liebe'. Man beiehret
sie, auf die Verirrungeri de«
menschlichen Geschlechts mit
herzlichem Bedauern zu Micken ■•
und dahin zu streben, dal'* sie
durch die Reinheit ihres eignen
Lebenswandel die höhere Vor-
treflichkeit des Glaubens, zu dem
sie sich bekennen, an den Tag
legen. So ist die Masonei der
Mzttelpunct der Vereinigung guter
und s e wiss enh «•»i'i e r Mew veh e n
nnd das glücklich© Mittel, •
[Freundschaft unter Personen zu
stiften, die außerdem in beständiger
Entfernung hatten bleiben
mu ;;e.*i.41

(Es ist von der höchsten Wichtigkeit
, zu bemerken, wie clie^e
erste Pili cht von dem neuengi.
Grofsmeisterthume nach und
nach umgeändert worden i t;
und en sind daher auch die älteren
Abfassungen derselben hier
einzuschalten. —•

1) Aus Anderson's Const. - Buche
» vom X 1723.

„Ein Mason ist, vermöge der •
üb er nomin e u en "Verpflichtung •
(Lehnspflieht, — tenure), gehalten
, dem Sittengesetze zu gehorchen
; und er wird", wenn er diu
Kunst recht versteht, weder ein,
' stuinp f sinnig er Got te sl a n gner,
noch ein ruchloser Freigeist (Ii- ■
trrtinr), seyn. Wie wo! aber in '
alten Zeiten den Masohen ablag,
in jedem Lande sieh zu derReh-

fion u { Kirchenpartey J „dieses
•andes oder dieses Volkes , welche
sie immer seyn mochte, zu
bekennen: so wird es doch jetzt

für dienlicher erachtet, sie lediglich
zu _ derjenigen Religion,
worin alle Menschen, uim > in-
stimmen, zu verpflichten, ihre
besonderen Meinungen aber ihnen
selbst zu überlassen, das ist,
ditfr lie gutta und ganisx. nhufte
Urin).Männer seynVdfen, oder
Manner von Ehre und Rechtlichkeit
(hone-itv), durch wm immer
für 'Benennungen od^r , Glau-
ben^überzeugungen sie -iich ihrigen
*) unterscheid*:n \nn^::< Hierdurch
wird die Masonei der
MitUlpunct irr Fgrrinigung mi<l
da»? Mittel, treue Freundschaft
unter Personen zu «tüten, die
aufserdem in beständig*:!' Entfernung
hätten bleiben mümm.u
[$. hierzu t}h' Aumerkk. Kraust?*
in den „KU." JB. 1, Abth. 1, S,

2) Aus slndrrsc»r<: Com.i.-Buche
vom J. 1738.

„Ein, Mmm Bt, vermöge- der
übernnmmeum 4Y«rpflicntuiig,
f cflaite« , dein Sitteugtietze zu
gehorch»*«, «k «in wtthxGr Motz-
e>lüi$; und er wird, wenn er das
0iiverk ( Crqft) re cht /versteht»
•weder ein «tumpfVirimger Gut-
terd;iugner, noch ein ruchloser
Freigeist, sevn, noch wider sein
G ewigen handeln. — t In alten
Zeiten lag den christlichen Ma-
sonnt ob, nach den christlichen*
<}ebrn liehen pfdan Lande';-, worin
sie rei ;eten oder arbeiteten, «hch
zu richten ; il* indef*. die Mnm~
■tut bei allen Völkern, $elb.«t von
verschiedenen Religionen, anzutreffen
i*t; liegt ihnen jetzt
um ob, Anhänger derjenigen
Keitgicm zu seyn , murin alle
jlltiixt hen üb^reirintimmen „ (indem
sie jedem Bruder seine eignen
bewnderenMemiuigen Über-
lanseri,) da,-; ist, ?utt und trls-
senkti ftc Männer zu «lern , "Manner
vonLhre und Rechtlichkeit»
durch was imitier für Berien-
nungen »der Giaubensüberxeö-»
gmigen sie sich übrigem upt«r-
tcheiden mögen; denn, tifftim-
men Alle in den drei graftf* Artikeln
[Hauptvorschriften\ N&ak*&
liberum;" f §. unten huachidi-
sehe Gesetze'!} ,, Welche: hinreicht
, um den Kitt der Loge

fi.genJNachthifii-*ti verwahren.--•
'u' ist die Maim&ei ^.er -|£iUti-
punet ihrer %*Ä«4jiignng und
das glückliche MittfiJ, Pmernnm
einander gmmgt %u mxmeni,
die aufs eratÄ im hmmäi§9t
Entfern«»* hätte» bleiben «i«?-
sea.*4 IS, itUrztt die Anmerkk.


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