Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 23
(PDF, 183 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0047
NIEDERLANDE.

keit und der Verbote der
Staatsbehörden unerachtet,
nicht allein Viel zurVerhreitung
der Freimaurerei in

fanz Holland beitrug, tönern
auch, die Veranlassung
zur Errichtung der Grofsen
Nationalloge der vereinigten
Niederlande gab, die
sich als solche am 27. Dec.
1756 im Haag constituirte.
[S. oben Dagran, Aers-

se'n Und BoüTZELAER, auch

Amsterdam: u. Ho^trob,
ingl. B. 2, S. 341, Sp. b!],
Diese bestand unter den
verschiedenen politischen
'Veränderungen ungestört
fort und wurde von den
abwechselnden Gouvernements
wo nicht anerkannt,
doch stets geduldet.

[Die in dieamsterdamer
französ. „Gazette" vom 3.
November 1735 eingerückte
Nachricht, „dafs am 24.
des vergangenen Monats O c-
tober im Haag" eine holländische
Loge der FMrer in
Gegenwart des Grof&mei-
sters Johann Cornelius Ma-~
demacher, Generalschatzmeisters
Sr. Höh. des Prinzen
von Oranien, sowie des
abgeordneten Grofsmeisters
Johann Kuenen<£ (s. oben
diesen Artikel!) ,,und anderer
Beamten und vornehmen
Glieder dieser Gesellschaft
errichtet worden
sey," erweckte den Verdacht
, es könne unter dem
Vor wände der FMrei ein

NIEDERLANDE. 23

dem Staate zum Tsfachtheil

fereichendes Bündnifs für
asHaus Oranien geschlossen
werden. Es erliefs daner
der Magistrat der Stadt
Amsterdam ein Patent, worin
dergleichen unerlaubte
Winkel - Zusammenkünfte
untersagt und die Theilneli-
mer mit der Strafe der Stör
xer der allgemeinen Ruhe
bedrohet wurden; auch erschien
eine am 30s. Nov. ge-
fafste Resolution der.StÜa-
ten von Holland und West-
friefsland, welche den Befehl
enthielt, " dafs die Unterbehörden
das Aufhören
solcher Brüderschaften, die
sich denNamen: Freimaurer,
beilegten, ,,als eine unzulässige
Neuerung," verfügen
und wider die Widerspenstigen
verfahren sollten
."

Nichtsde&toweniger fuhr
in Amsterdam eine Loge,
deren Mitglieder als rechtschaffene
Männer bekannt
waren, fort, sich -förmlich
zu versammlen. Als der
Magistrat hiervon Kunde
erhielt, liefs er sie sämmt-
lieh verhaften und den Tag
darauf den Logenmeister
und die beiden Aufseher
vor den versammleten Rath
führen $ wo sie denn eidlich
versicherten, „da-fs die Freimaurerei
sehr friedlich und
ihrem Vaterlande und dem
Landesherrn mit unwandelbarer
Treue ergebene Un-


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