Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 141
(PDF, 183 MB)
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PROFESSUS.

PROVINZEN, 14t

Aber auch dieser enthält etwas^
Unmenschliches, da der Brüderschaft
kein Mensch, als
Mensch-, fremd seyn soll. Man
sollte die Nichtmaurer noch TJn-
verbrüderte, noch nicht mit uns
Verbundene, äufsere Brüder,
nennen." — Vergl. oben B. 2,
S. 452, Sp. a!]

Processus ; , s. Eqtjes

professus.

Prophet (der). Die
Priester der 7ten und letzten
Classe der alten ägyptischen
Mysterien führten
diesen Titel. Siehe Ägypten
[und „die Hebräischen
Mysterienu u. s. w. „von
JSv.Decius" (d. i. C. L. Rein-
hold), in dem ötenAbschnitte
von der Schule der Propheten,
S. 141—154!]

Proposition (die); s.
Vorschlag.

Proscribiren ; s. Verbannen
.

Protectorittm, Sciiutz-
brief, (ein) ist diejenige
Urkunde, in welcher von
Seiten der obersten bürgerlichen
Behörde' eines Landes
der Brüderschaft Schutz
und Duldung zugesagfwird.
S. z.B. den Artikel: Friedrich
II.

Protocoll (ein), ist die
schriftl. getreue Geschichterzählung
des in der Sitzung
einer Logenversammlung
Vorgegangenen, welche der
Secretair während der Arbeit
selbst niederzuschreiben
hat. Dieser Gebrauch

geht bis auf die ältesten
Zeiten zurück.

[Provinzen (die) des
Ordens der Tempelherren
, oder He ermeistert immer
j welche im Hündischen
Systeme nacli und nach
wieder hergestellt werden
sollten, waren: 1) Arrago-
nien; 2) Auuergne; 3) Lan-
guedoc (Occitanieri); 4) Leon;
5) Burgund; 6) Bretagne;

7) an der Elbe und der Oder;

8) am Rhein, und 9) im Ar~
chipelagus. S. „Fr. Nicolai
's Bemerkk. über den Ursprung
" xi.s.w., im Anhange
S. 4—8, wo das Wapen einer
jeden, mit seinem Sinnbilde
und seiner Umschrift
{Devise), angegeben, deren
Abbildungen , aber auf dem
Titelkupfer dargestellt sind.

Die siebente Provinz war
in folgende Bezirke und
Hauscommenden getheilt.—

I. DieDiöces JRatzeburg, oder
die nie der sächsische. Zu. dieser
gehörten die Commenden:

1) Hamburg, (hier die Präfek-
tur Ivenack,) mit Lübeck,
Bremen, dem Oldenburgischen
und ganz Holstein;

2) Copenhagen, (hier die Präf.
Binin,) worunter ganz Dänemark
u. Norwegen, ingl.
Jütiand, begriffen waren;

5) Rostock, und

4) Wismar, (hier die Präfek-
tur Eckhorst,) -wozu ganz
Mecklenburg, Schwedisch-
Pommern und die Insel
Rügen gehörten. *

II. Die Diöces Danneberg. -
l) Weimar, (hier die Präfek-


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