Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 308
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0332
308 SCHAFFNER.

SCHAFFNER.

p. sio) der neuerwählte Grofsmeister
Herzog von Montague
(s. diesen Art.!) ernannten Master
Villeneau zu seinem, altern
Grofsaufselier und dankte ihm
für die übernommene Besorgung
des Festes. —

S. 219 heifst es ferner:
„In der Grofslogenversamm-
lung am 2.6. Nov. 1723 machte
Br. jbesaguliers den Antrag: es
mö eilte das yJmt der Schaffner,
um dje Grofsaufselier bei den
Vorkehrungen zum Feste zu unterstützen
, erneuet und ihre Zahl
auf zwölf bestimmt werden;
wo zu man gern dieZustiromung

fab.*' — Es waren nämlich iii
en J. 1725 und 1724 jährlich,
nur Sechs 9 dagegen in den J.
1725-1727 nur ei?z, Grofsschaff-
ner bestellt worden. — Nack
den neuenRegulations von i$i5,
p. 42, werden neuerlich achtzehn
GrofsSchaffner für jedes
Jahr ernannt.

Das Weitere über diese
Grofsbeamtenund die ihnen
verliehenen Vorrechte enthält
in „Noor£7ioucF$ Conr
stitt.u der Abschnitt von den
Schaffnern in den allgern,
Verordnungen der G-roJsloge,
p. 381-383, und in der neuen-
Ausgabe von Williams , p.
42-45. Der Eingang desselben
, der in der neuen Auflage
fehlt, lautet so. —

„Ehedem war es gewöhnlich,
dafs die beiden Grofsaufselier
die Anordnung und Leitung
des jälui. Grofsfestes über sich
nahmen; nunmehr ist, um ihnen
diese aufserordentl. Beschwerde
zu erleichtern, für
angemessen erachtet worden,
dafs dem Grofsmeister, oder
seinem Abgeordneten, die Macht
zustehe, eine gewisse Anzahl

Schaffner zu bestellen, denen
die Leitung und Besorgung dea
Festes übertragen seyn — u. dafs
diese in allen dabei vorkommenden
Fällen nach der Mehrheit
der Stimmen unter sich
entscheiden sollen, insofern
nicht der Grofsmeister, oder
sein Abgeordneter^ in's Mittel
treten wurde,"

Nach dem fünften Artikel
jenes Abschnitts , ist am
24. Juni 1735, auf eine Vorstellung
der im Schaffneramte
gestandenen Brüder,
von der Grofsloge, in Hinsicht
auf die vorigen und
künftigen nützl. Dienste
derselben, verordnet worden
, dafs sie als eine Loge
von Meistern, unter der
B en en nun g: Schaffnerhge,
eingesetzt seyn und als solche
in das Buch der Grofsloge
und in die 'gedruckten
Listen, nebst der Zeit und
dem Orte ihrer Zusammenkünfte
, eingetragen werden
sollten, und zwar, wie im
11. Art. der neuen Auflage
Destimmt wird , an der
Spitze aller andern Logen,
vor denen sie den Rang haben
.

Nach dem neunten Art.,
tragen die Grofsschaffner
silberne, jedoch nicht vergoldete
, Kleinode, die an
rothen Bändern um den Hals
hängen, und haben weifse
Stabe in den Händen; und
ihre weifsledernen Schurzfelle
sind mit rother Seide
eingefafst.


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